Grün-rot-rot-lila Personalchaos bei der WJW

Die jüngsten Ereignisse hinsichtlich des Umgangs mit dem bisherigen Geschäftsführer der Wiesbadener Jugendwerkstatt (WJW) haben auf vielen Ebenen für Empörung gesorgt.

Es drängen sich Fragen auf, ob die Entscheidungsträger der Landeshauptstadt Wiesbaden im Sinne der städtischen Gesellschaften handeln und ob die Aufsichtsratsvorsitzenden hinreichend qualifiziert sind, die Kontrollfunktion ordnungsgemäß auszuüben.

Der Finanz- & Beteiligungsausschuss wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

1.         wieso im Falle der Neubesetzung der Geschäftsführung der WJW keine Stellenausschreibung erfolgte, obwohl der Beteiligungskodex der LH Wiesbaden aufgrund des Beschlusses der StVV vom 12.09.2019 die Ausschreibung von freien Geschäftsführerpositionen in jedem Fall vorsieht?

2.         nach welchen Entscheidungskriterien die neuen Geschäftsführer ausgewählt wurden und weshalb das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils an den Führungskräften der Beteiligungen außer Acht gelassen wurde?

3.         ob beabsichtigt ist, bei einer anstehenden Ausschreibung von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Aufsichtsrat bei der Ausschreibung einer Geschäftsführerposition über die Entscheidungskriterien einzubeziehen.

4.         wie sich die mögliche Aufspaltung der WJW GmbH in zwei unterschiedliche Gesellschaften mit dem Versprechen des Oberbürgermeisters verträgt, die Anzahl der städtischen Gesellschaften und die Komplexität des Konzerns Stadt zu reduzieren.

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