Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden bei den Skandalen bei ESWE Verkehr

Die jüngsten Ereignisse bei der städtischen Gesellschaft ESWE Verkehr haben für viel Aufregung gesorgt.

Vor dem Hintergrund, ob die Entscheidungsträger der Landeshauptstadt Wiesbaden im Sinne der städtischen Gesellschaften handeln und ob der Aufsichtsratsvorsitzende hinreichend qualifiziert ist, die Kontrollfunktion ordnungsgemäß auszuüben, drängen sich unterschiedlichste Fragen zu dem Themenkomplex auf.

Der Finanz- & Beteiligungsausschuss wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

1.         welche Verantwortung den Aufsichtsratsvorsitzenden von ESWE Verkehr bzgl. der Tatsache trifft, dass die städtische Gesellschaft derartigen Schaden nehmen konnte und wie sich das Verhalten von Stadtrat Kowol mit Punkt 3.2.3 der PCGK der Landeshauptstadt Wiesbaden verträgt, der vorsieht, dass „der/die so mit dem Vorsitz beauftragte Fachdezernent/in im Rahmen der Dezernatsaufgaben für die Entwicklung von kommunalpolitischen Vorgaben für die Beteiligung verantwortlich“ ist, „für deren gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeit und Evaluation Sorge“ trägt und „eine angemessene Berichterstattung“ sicherstellt?

2.         wie es zu der Situation kommen konnte, dass der Dezernent und Aufsichtsratsvorsitzende von ESWE Verkehr die Geschäftsführung der städtischen Gesellschaft nicht hinreichend kontrolliert hat, über maßgebliche Entscheidungen laut eigener Aussage keine Kenntnis hatte, und wie dies mit der Anforderung aus der EU-Verordnung zur Direktvergabe von ÖPNV-Dienstleistungen vereinbar ist, die eine Führung „wie eine Dienststelle“ fordert? Wurde von ihm kein Internes Kontrollsystem (IKS) etabliert, um jederzeit eine Transparenz bei ESWE Verkehr sicherzustellen? Konnten die Vorgänge erst durch anonyme Schreiben und Einschaltung der Staatsanwaltschaft aufgedeckt werden? Welche Aufgaben hatte er wahrgenommen?

3.         wie sichergestellt wird, dass in Zukunft der Aufsichtsrat umfangreich über abzustimmende Vorgänge informiert?

4.         wie in Zukunft bei ESWE Verkehr ein IKS und der Corporate Governance Codex Anwendung findet bzw. etabliert wird?

5.         wer sich verantwortlich für die Vorgänge bei ESWE Verkehr zeigt?

6.         ob beabsichtigt ist, die Geschäftsführerposition von Hr. Gerhardt  neu zu besetzen, dies über eine Ausschreibung geschehen soll oder bereits jemand für diese Position vorgesehen ist?

7.         ob er der Ansicht ist, dass künftig durch Qualifizierungsmaßnahmen sichergestellt werden muss, dass AR-Vorsitzende über ausreichende Qualifikationen verfügen, um zu verhindern, dass sich solche Ereignisse wiederholen?

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert