Zukunft von Galeria Karstadt Kaufhof – Für den Erhalt kämpfen, auf den Worst Case vorbereitet sein

Am 31. Oktober hat die Warenhaus Galeria Karstadt Kaufhof einen Antrag nach §270d der Insolvenzordnung (Schutzschirmverfahren) gestellt. Das Unternehmen hatte bereits im Jahr 2020 ein Schutzschirm-Insolvenzverfahren durchlaufen, in dessen Rahmen knapp 40 Filialen geschlossen wurden, glücklicherweise jedoch keine der beiden Wiesbadener Dependancen.

Der Geschäftsführer von Galeria Karstadt Kaufhof kündigte im Gespräch mit der FAZ nun an, dass das Filialnetz erneut um „mindestens ein Drittel“ reduziert werden müsse. Damit dürften auch die Wiesbadener Standorte wieder zur Disposition stehen.

Wenngleich der Magistrat nicht aktiv in das Insolvenzverfahren eingreifen kann (und soll), drohen der Wiesbadener Innenstadt schon bei der Schließung eines der beiden Warenhäuser erhebliche Turbulenzen. Beide Filialen sind Frequenzbringer für die gesamte Fußgängerzone, liegen an städtebaulich exponierten Stellen und tragen mit ihren über 500 Parkplätzen zur Parkplatzversorgung in der Innenstadt bei. Es droht jahrelanger Leerstand und der Verlust vieler Arbeitsplätze.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. sich bei der Geschäftsführung von Galeria Karstadt Kaufhof für einen Erhalt beider Wiesbadener Warenhäuser einzusetzen.
  2. die möglichen Auswirkungen einer Schließung auf die Passantenfrequenz in der Fußgängerzone in einem Best-Case/Worst-Case-Szenario zu quantifizieren.
  3. erste Konzepte für eine mögliche Zwischennutzung zu entwickeln, um im Falle einer Aufgabe einer oder beider Geschäftsstandorte kurzfristig auf den Immobilieneigentümer zugehen zu können, um einen längeren Leerstand möglichst zu vermeiden.
  4. zu berichten,
    1. welche baurechtlichen Grenzen bei einer etwaigen Umnutzung der Liegenschaften zu beachten wären.
    1. ob die Liegenschaften für den im Kooperationsvertrag angedachten Erwerb von „Schlüsselimmobilien“ in Betracht kommen.

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