Neue Wohnungen können nicht warten – Magistrat muss bei der Überarbeitung der Stellplatzsatzung endlich ins Handeln kommen

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau Nr. 0096 vom 9. November 2021 wurde der Magistrat gebeten, einen Sachstandsbericht zur in 2018 (!) beantragten Aktualisierung der Wiesbadener Stellplatzsatzung vorzulegen, die u.a. eine Erleichterung bei der Herstellungs- bzw. Ablösepflicht für Stellplätze bei Aufstockung und Dachgeschossausbau vorsah.

Auf Nachfrage im Ausschuss wurde von Dezernat V im März 2022 eine Berichterstattung im September 2022 angekündigt. Diese ist nicht erfolgt. Seit dem Beschluss sind weitere dunkle Wolken über den Wiesbadener Wohnungsmarkt aufgezogen. Während der Wohnungsmangel ungebrochen ist, droht durch die allgemeine Inflation und die notwendig gewordene Leitzinserhöhung der EZB ein Einbruch in der Neubautätigkeit. Umso wichtiger ist es daher, die in der LHW vorhandenen Wohnflächenpotentiale im Bestand zu heben und die „Strafsteuer“ auf Schaffung günstigen Wohnraums abzuschaffen. Die Verzögerungen durch den Magistrat sind vor diesem Hintergrund völlig unverständlich und kontraproduktiv.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung spätestens in der Dezembersitzung des Ausschusses vorzustellen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert