Die Vorgänge bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben Politik und Gesellschaft fassungslos
gemacht und das Vertrauen in diese Einrichtung tief erschüttert. Seitens der ehemaligen
Geschäftsführung und deren Begünstigten wurde der Wohlfahrtsbegriff ad absurdum geführt, da
diese vorrangig die eigene wirtschaftliche Bereicherung im Blick hatten. Ob Luxusfahrzeuge als
Dienstwagen, Scheinarbeitsverträge oder die Begleichung einer Rechnung für eine private
Magenoperation: Die finanzielle Ausbeutung der AWO hatte System, führte die AWO an den Rand
der wirtschaftlichen Existenz und beschäftigt zwischenzeitlich in mehreren Verfahren die Justiz auf
zivil- und strafrechtlicher Ebene. Auch die Wiesbadener Stadtpolitik ist davon betroffen, nachdem
die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte, dass gegen den Sozialdezernenten
Christoph Manjura wegen des Verdachts der Mandatsträgerbestechlichkeit ermittelt wird. Im
Zusammenhang mit den Ermittlungen kam es zu Durchsuchungen von Privat- und
Geschäftsräumen. Die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit haben daher ein
großes Interesse daran, dass eine schnelle und lückenlose Aufklärung erfolgt. Hierzu muss
insbesondere Herr Stadtrat Manjura einen erheblichen Beitrag leisten, da er umfangreiche
Kenntnisse über die Vorgänge besitzt.
Der Ausschuss wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- ob seitens Herrn Stadtrat Manjura eine umfassende Kooperation mit den
Strafverfolgungsbehörden erfolgt; - ob seitens des von Herrn Stadtrat Manjura betreuten Dezernates Unterlagen an die
Strafverfolgungsbehörden herausgegeben wurden (außer denen, die vom Staatsanwalt bei der
Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden?) - ob im Falle einer Herausgabe von Unterlagen hinsichtlich der AWO durch das Dezernat nur die
von Herrn Stadtrat Manjura betrauten Vorgänge aus seiner Zeit als Dezernent betroffen sind
oder auch die aus seiner Zeit als Stadtverordneter und seiner Zeit als Referent der AWOGeschäftsführung; - ob Herr Stadtrat Manjura vom Oberbürgermeister von seiner Zuständigkeit für die laufenden
Geschäftsvorgänge der AWO entbunden wurde;
a) wenn ja, welchem Dezernat die AWO-Geschäftsvorgänge zugeordnet wurden;
b) wenn nein, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Stadtrat Manjura nicht beeinflusst werden können; - ob Herrn Stadtrat Manjura bekannt war, dass die ehemalige AWO-Geschäftsführerin
Hannelore Richter ihre private Magen-OP über das Geschäftskonto der AWO, aufgeteilt in 17
Einzelbuchungen, abrechnete und in welchem Umfang er in der Zeit des operationsbedingten
Arbeitsausfalls von Frau Richter zusätzliche Aufgaben wahrnahm; - ob Herr Stadtrat Manjura mittlerweile Nachweise erbracht hat, dass es sich bei seiner
Anstellung als Referent der Geschäftsleitung der AWO-Wiesbaden um kein ScheinArbeitsverhältnis gehandelt hat (Arbeitsaufträge, Erledigungen, Schriftverkehr etc.)
- ob Herr Stadtrat Manjura der Meinung ist, sein Mandat als Stadtverordneter und seine Funktion
als Vorsitzender der SPD-Rathausfraktion vorbildlich und zum Wohle der Stadt ausgeführt zu
haben, wenn er zeitgleich als Referent der Geschäftsleitung den aufwendigen Lebensstil, die
Nobelkarossen etc. der AWO-Geschäftsführung als Empfänger beträchtlicher städtischer
Gelder nicht erkannt haben mag und somit nicht hinterfragt hat; - in welchem Umfang ein Informationsaustausch zwischen der AWO und Herrn Stadtrat Manjura
in seiner ehemaligen Funktion als Vorsitzender der SPD-Rathausfraktion stattgefunden hat und
inwieweit dies haushaltspolitische Entscheidungen betreffend die AWO beeinflusst hat; - welche Maßnahmen von Herrn Stadtrat Manjura ergriffen wurden, damit sich ein derartige
unter 8. genannte und interessenkonfliktäre Vorgänge, wie bei der AWO-Wiesbaden
geschehen, nicht wiederholen; - ob es aufgrund der Ereignisse Anpassungen an die vertraglichen Beziehungen mit der AWO
gegeben hat und wenn ja, in welcher Form; - ob geprüft wurde, ob seitens des Insolvenzverwalters der AWO bereits eine Forderung auf
Rückzahlung von Gehalt gegenüber Herrn Stadtrat Manjura geltend gemacht werden kann
bzw. geltend gemacht wurde; - ob bei den Hausdurchsuchungen im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen Unterlagen
und/oder Gegenstände beschlagnahmt wurden, welche im Eigentum der Landeshauptstadt
Wiesbaden stehen und wenn ja, an welchen Orten diese beschlagnahmt wurden und um
welche Unterlagen und/oder Gegenstände es sich handelt; - welche Kenntnisse Herr Stadtrat Manjura als Referent der AWO-Geschäftsführung von der
Vergabe von Scheindarlehen an AWO-Mitarbeiter mit anschließender Barauszahlung an die
ehemalige AWO-Geschäftsführung erlangt hat; - wer Herrn Stadtrat Manjura nach seinem Ausscheiden als Referent der AWOGeschäftsführung nachgefolgt ist;
- ob von Herrn Stadtrat Manjura die vollständige E-Mail-Korrespondenz mit der AWO aus seiner
Zeit als Sozialdezernent, sowohl über seine dienstliche als auch über seine private E-MailAdresse, der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurde; - ob seitens des Magistrats veranlasst wurde, dass die vollständige E-Mail-Korrespondenz von
Herrn Stadtrat Manjura mit der AWO aus seiner Zeit als Sozialdezernent erfasst und gesichert
wurde; - welche einzelnen Vorgänge durch Herrn Stadtrat Manjura als Sozialdezernent bearbeitet
wurden, mit denen er bereits als Referent der AWO-Geschäftsführung betraut war; - welcher Dienstwagen Herrn Stadtrat Manjura in seiner Zeit als Referent der AWOGeschäftsführung zur Verfügung stand und ob er diesen Dienstwagen auch für Termine als
damaliger Stadtverordneter und SPD-Fraktionsvorsitzender genutzt hat.