Versenkbare Poller in Wiesbaden

Die Amokfahrt auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin im
Jahr 2016, sowie weitere Attentate mit Kraftfahrzeugen in anderen europäischen Städten,
sind ausschlaggebend dafür gewesen, dass deutsche Städte aufgefordert wurden, die
Sicherheit in Bezug auf eventuelle Anschläge in ihren Innenstädten zu verbessern. Auch
zeigten die Amokfahrten 2018 in Münster und der Silvesternacht 2018 in Bottrop mit vielen
Toten und Verletzten, dass Kraftfahrzeuge zunehmend als Waffe eingesetzt werden
können. Mit sogenannten versenkbaren Bodenpollern kann man für deutlich mehr
Sicherheit und Aufenthaltsqualität in den Innenstädten sorgen. Bereits seit mehreren
Jahren wird geplant, auch in Wiesbaden versenkbare Poller statt der aktuell vorhandenen
Betonblöcke, die beispielsweise bislang an Zufahrten zur Fußgängerzone stehen, zu
errichten. Wie der medialen Berichterstattung zu entnehmen ist, soll diese
Sicherheitsmaßnahme erst im Jahr 2022 realisiert werden. Da sich die
Stadtverordnetenversammlung aber bereits 2017 für die versenkbaren Poller
ausgesprochen hat, drängt sich unter anderem die Frage auf, warum diese
sicherheitsrelevante Maßnahme immer noch nicht umgesetzt werden konnte. Ein
Pilotprojekt soll nun am Wiesbadener Hauptbahnhof und an weiteren Standorten
stattfinden.
Der Ausschuss Frauen, Gleichheit und Sicherheit möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. aus welchen Gründen die versenkbaren Poller immer noch nicht anstelle der
    Betonklötze an den Zufahrten zur Wiesbadener Fußgängerzone stehen, obwohl
    sich die Stadtverordnetenversammlung bereits 2017 für diese ausgesprochen hat.
  2. wann, in welcher Form und an welchen Stellen die versenkbaren Poller in
    Wiesbaden gebaut werden sollen.
  3. was das Pilotprojekt, von dem man aus der medialen Berichterstattung erfahren
    konnte, konkret beinhaltet und für wie lange dieses angesetzt ist.
  4. wie hoch die Kosten für das Pilotprojekt und die endgültige Umsetzung des
    Gesamtprojekts sind.
  5. wann er gedenkt, den Beschluss final umgesetzt zu haben.

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