Sechs Monate Lohnfortzahlung für Prokuristen bei Eswe Verkehr?

In den letzten Wochen haben wir immer wieder Verstörendes über den Umgang von ESWE Verkehr mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört.

Nun erreichen uns Berichte, über eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Laut unseren Informationen soll der Aufsichtsrat zusammen mit Herrn Zemlin 2018 oder 2019 eine Art Sonderregelung für Prokuristen der ESWE Verkehr beschlossen haben, die der gesetzlichen Regelung widerspricht. So sollen Prokuristen bei ESWE Verkehr sechs Monate anstatt nur sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen.

„Ist das gerecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei ESWE Verkehr?“ fragt Veit Wilhelmy der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion BLW/ULW/BIG. „Wenn das tatsächlich so wäre, dann müsste man auch mal nach der rechtlichen Grundlage einer solchen Regelung fragen.“

Die BLW/ULW/BIG Rathaushausfraktion hat zu dem Thema eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, um diese Vorwürfe überprüfen zu lassen.

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Verkehrsbetrieben müssen sich doch fragen, was kommt denn da noch,“ so die Vorsitzende der Fraktion BLW/ULW/BIG Renate Kienast-Dittrich. „Wir müssen uns fragen, warum der Aufsichtsrat einer solchen Vereinbarung gebilligt haben soll?  Welchen Grund kann es den für eine Bevorteilung nur für Prokuristen geben?“

„Sollten sich die Berichte bewahrheiten, ist das ein Schlag  ins Gesicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ESWE Verkehr die täglich ihren Job machen.“ so Veit Wilhelmy abschließend.

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