HR-Planung der LHW – Transparenz über die Neuschaffung von Stellen

Wieder erreichen die Fraktionen zahlreiche Magistratsvorlagen zur Schaffung neuer Stellen in der
städtischen Verwaltung. Häufig sollen dabei bereits unter Vorwegnahme der Haushaltsberatungen
neue Stellen geschaffen und besetzt werden, was eine Debatte in den Haushaltsberatungen
weitgehend obsolet macht und teilweise frisch beschlossene Stellenpläne ad absurdum führt.
Gleichzeitig wächst die Lücke zwischen im Stellenplan vorhandenen und tatsächlich besetzten
Stellen immer weiter an.
Häufig stehen hinter den Stellenschaffungen Projekten der Stadtverwaltung, deren Wirksamkeit
und Zielerfüllung von den Stadtverordneten bisher nicht wirksam kontrolliert werden kann, da eine
Evaluierung – wenn überhaupt – nur amtsintern stattfindet. Gerade angesichts der angespannten
Haushaltslage und den stetig wachsenden konsumtiven Ausgaben der Stadtverwaltung, bedarf es
einer stetigen Erfolgskontrolle der angestoßenen Maßnahmen.
Gleichzeitig steht die Landeshauptstadt Wiesbaden vor der Aufgabe, den demographischen
Wandel auch in der eigenen Verwaltung zu bewältigen. Hierzu ist überlegtes, planvolles Handeln
notwendig.
Der Ausschuss möge daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1) zu berichten,
a. wie viele Stellen in den letzten fünf Jahren für Digitalisierungsprojekte innerhalb der
Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben geschaffen wurden.
b. wie die Erfolgskontrolle der zahlreichen Modernisierungsprojekte sichergestellt wird und
wie viele Stellen hierdurch innerhalb der Ämter umgeschichtet werden konnten?
c. Wie viele Stellen in den letzten fünf Jahren in der gesamten Stadtverwaltung mit neu
geschaffen wurden und wie viele davon mit kw-Vermerk versehen wurden (gegliedert nach
Ämtern).
d. wie viele kw-Vermerke in den letzten fünf Jahren aufgehoben wurden?
2) dem Ausschuss zu den Haushaltsberatungen 2022/2023 eine Personalplanung für die über
die Haushaltsjahre 22/23 hinausgehende Zukunft (mind. 5 Jahre) vorzustellen und diese
Personalplanung jeweils zu den Haushaltsplanberatungen fortzuschreiben. Dabei soll
insbesondere auf aktuelle Trends und ihre Auswirkungen (demographischer Wandel,
Fachkräftemangel, Digitalisierung der Arbeitswelt, etc.) auf den Arbeitgeber LHW
eingegangen werden.
3) den Stellenplan bis zu den Haushaltsberatungen 2024/2025 so zu bereinigen, dass
dauerhaft nicht mehr benötigte Stellen gestrichen oder für entstehende Bedarfe umgenutzt
werden.
4) die unterjährige Schaffung neuer Stellen durch Vorabbesetzungen auf begründete
Ausnahmefälle zu beschränken

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