Gibt es doch Maulkörbe bei ESWE Verkehr?

In den letzten Monaten sind durch Hinweise aus den Reihen von ESWE Verkehr zahlreiche Missstände vor allem in der Geschäftsführung von ESWE Verkehr aufgedeckt worden, die ansonsten durch die damalige Geschäftsführung unter den Teppich gekehrt worden wären. Selbst die Staatsanwaltschaft ermittelt, die beiden Geschäftsführer Zemlin und Gerhard mussten inzwischen ihre Posten räumen.

Ohne das engagierte Vorgehen und die Hinweise einiger Mitarbeiter wären die Missstände bei ESWE Verkehr sicher nicht so schnell an die Öffentlichkeit gekommen, der Filz in der ESWE Geschäftsführung wäre weiterhin unentdeckt.

Aktuell liegen uns Informationen vor, dass durch die derzeitige ESWE Führung Druck auf Mitarbeiter ausgeübt wird, die sich kritisch zu den Vorgängen bei ESWE Verkehr äußern.

In einem Schreiben, dass der Fraktion vorliegt, wird u.a. einem Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Sanktionen, also Abmahnung und Kündigung gedroht, sollten er sich weiterhin negativ und kritisch zu den Vorgängen bei ESWE Verkehr äußern. Er wird in einem Schreiben aufgefordert alles zu unterlassen, was die „ESWE Verkehrsgesellschaft mbH schädigen könnte. Insbesondere ehrverletzende Kritik am Arbeitgeber“. Außerdem wird der Mitarbeiter aufgefordert „keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse an Dritte – insbesondere die Presse – weiterzugeben“.

Das mutet seltsam an, zumal in der Mitarbeiterzeitschrift PROMitarbeiter 23/2022 noch von „engagierten Kollegen und nicht vorhandenen Maulkörben“ die Rede ist.


Der neue Interimsgeschäftsführer Herr Martin Weis schreibt dort „wir verpassen keine Maulkörbe“.
Gleichzeitig geht an einen Mitarbeiter ein Schreiben unterschrieben von Herrn Weis, das das Gegenteil darstellt.
In den Hinweisen aus den Reihen von ESWE Mitarbeitern ging es in diesen Fällen wohl kaum darum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit zu bringen. Es ging um offensichtlich strafrechtlich relevante Vorgänge und sonstige Missstände in der ESWE Geschäftsführung, die u.a. staatsanwaltschaftliche Untersuchung nach sich ziehen und inzwischen auch personelle Konsequenzen in der ESWE Geschäftsführung hatten. Herr Martin Weis ist nach unserer Information erst seit 01.08.22 Geschäftsführer, dies geht auch aus einem betriebs-öffentlichen Aushang hervor.


Wir bitten den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass mindestens ein ESWE Mitarbeiter ein Schreiben erhalten hat, in welchen ihm mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht wird? Wenn ja, wie steht der Magistrat dazu?
  2. Gibt es weitere Mitarbeiter, die solche Schreiben mit Hinweis auf ihre Schweigepflicht und der Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen erhalten haben, wenn ja wie viele und wie steht der Magistrat dazu?
  3. Wie beurteilt der Magistrat in diesem Zusammenhang die Aussage des neuen Interimsgeschäftsführers Herrn Weis „wir verpassen keine Maulkörbe“.
  4. Ist dem Magistrat bekannt, dass Herr Martin Weis im Namen von ESWE-Verkehr o.g. Schreiben unterschrieben hat, obwohl er zu dieser Zeit noch kein Geschäftsführer war? Wenn ja. Findet der Magistrat so ein Vorgang sachgerecht und warum?
  5. Welche Gründe gibt es, das u.a. mit Sicht auf die Kosten, bei ESWE-Verkehr zwei Geschäftsführer bestellt werden? Wie sieht der Magistrat diese Angelegenheit?

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