Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen der Stadt

Am 16. Juni 2021 ging ein Rundschreiben1 des Bundesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, an alle Bundesministerien und oberste Bundesbehörden.
In diesem Rundschreiben ging es um die Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen des Bundes.
Der Datenschutzbeauftrage nimmt hierbei Stellung zu einem bereits am 19. Mai 2019 versendeten
Rundschreiben, in dem er darauf hingewiesen hatte, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer
Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich sei. Dahingehend erachte er es als erforderlich,
dass sämtliche öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook
schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
entsprechen. Weiterhin stellt Prof. Kelber fest, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner
Datenverarbeitung bereit sei, weshalb er die Schließung aller Fanpages bis Ende des Jahres
empfiehlt.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten

  1. welche Relevanz hat das Schreiben des Datenschutzbeauftragten und den daraus
    resultierenden Konsequenzen für öffentliche Stellen des Bundes, für die Facebook-Auftritte
    der Stadt,
  2. welche Bedeutung dies für die Social-Media Strategie der Stadt hätte,
  3. welche weiteren Internetauftritte in Sozialen Medien (insb. LinkedIn, Instagram) ebenfalls
    betroffen sein könnten,
  4. welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um den Social-Media-Auftritt der Dezernate,
    Ämter und Eigenbetriebe auch für die Zukunft zu sichern und DSGVO-konform zu
    gestalten.
  5. ob es zum Thema Datenschutz Gespräche mit Facebook gibt.

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