Digitale und hybride Sitzungen in Aufsichtsräten und Betriebskommissionen

Die digitale Teilnahme an Sitzungen bietet die Möglichkeit, geografische Barrieren zu überwinden und den Teilnehmenden eine flexible Teilnahme von verschiedenen Standorten zu ermöglichen. Zu Beginn der Coronapandemie sind in den einzelnen Gesellschaftsverträgen teilweise schon Verfahren zur digitalen Sitzung aufgenommen worden. Gerade für berufstätige Ehrenamtler wäre es eine Erleichterung, wenn die digitale Teilnahme an einer Präsenzsitzung grundsätzlich auch in den Aufsichtsräten und Betriebskommissionen möglich wäre. Die zunehmende Digitalisierung könnte unter Wahrung der demokratischen Prinzipien gleich in mehrfacher Hinsicht Chancen bieten. 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden sollte gerade im Hinblick auf die Kosteneffizienz, Flexibilität und zur Reduzierung der Umweltauswirkungen zur Digitalisierung der kommunalen Gremien beitragen. 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, 

zu prüfen und mit den Gesellschaften zu evaluieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Aufsichtsräte und Betriebskommissionen digital und/oder hybrid stattfinden können. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss vorgestellt werden

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