CDU, Grüne, SPD, FDP, Die Linke, Volt, FW/Pro Auto und BLW/ULW/BIG

Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden in Hessen kann der Wiesbadener Sternschnuppenmarkt unter Beachtung der Auflagen der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung stattfinden. Dies ist insgesamt ein sehr positives Zeichen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die teilnehmenden Beschicker.


Dennoch ist festzustellen, dass es unterschiedliche Erfahrungen der Beschicker mit dem aktuell
genehmigten Marktkonzept und dem Zuspruch der Kundschaft gibt. So haben sich einige mit der
schwierigen Lage arrangiert, andere sind eher unzufrieden. Nur drei der insgesamt 102 Beschicker
des Sternschnuppenmarktes (ein Gastronomiestand und zwei Warenverkaufs- bzw.
Feinkoststände, wovon einer erst gar nicht eröffnet hatte) haben den Verkaufsbetrieb vorzeitig
eingestellt.


Die in diesem Jahr erstmal zum Tragen kommende Standgebührenerhöhung hat ihren Ur-sprung
nicht in den erheblichen, pandemiebedingten Mehrkosten für die WICM, sondern ist bereits in der
satzungsmäßigen Gebührenerhöhung vom 12.12.2019 durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erfolgt. 2020 fand kein Sternschnuppenmarkt statt, weshalb sich
die Erhöhung aus dem Jahr 2019 erst jetzt tatsächlich auswirkt.


Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei der heutigen Stadtverordnetenversammlung um die letzte Sitzung des Jahres handelt, bereits zwei Beschicker ihre Stände
geschlossen haben und die restlichen Beschicker zeitnah ein positives Signal der Stadt erwarten.


Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


1) Die Marktsatzung wird wie folgt angepasst:
a) Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden(Anlage zu 3 Abs. 1 der Marktgebührensatzung) wird am Ende um den folgen-den Satz
ergänzt:
„Für den Sternschnuppenmarkt 2021 werden die vorstehend genannten Gebühren jeweils um 20
Prozent herabgesetzt.“
b) § 5a Abs. 4 der Ortssatzung für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden
(Marktsatzung) wird wie folgt geändert:
Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Die Zulassungsdauer für Zulassungsinhaber, deren erstmalige Zulassung nach Satz 1 das Jahr
2021 umfasst, verlängert sich auf Antrag um ein Jahr.“
c) Die Ortssatzung tritt rückwirkend zum 22. November 2021 in Kraft.


2) Der Magistrat wird gebeten,

a) In der Marktgebührensatzung zukünftig Regelungen zu verankern, die es allgemein
ermöglichen auf Grund von unvorhersehbaren Umständen (wie etwa die Pandemie oder
auch extreme Wettereignisse) ganz oder anteilig auf Standgebühren zu ver-zichten, sofern
die Stadtverordnetenversammlung dies im Einzelfall entscheidet.
b) Dafür Sorge zu tragen, dass den Betreibern, die in 2021 vorzeitig abgebaut haben, kein
Nachteil bei einer erneuten Vergabe entsteht.
3) Die Deckung der Einnahmeverluste der Wiesbaden Congress und Marketing GmbH aus
den Standgebühren in 2021 werden auf Ebene des Eigenbetriebes TriWiCon aus der
allgemeinen Finanzwirtschaft ausgeglichen.
4) Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des Sternschnuppenmarktes gemein-sam
mit den Beschickern Bilanz zu ziehen und insbesondere zu erörtern, ob und auf welche Art
und Weise ein weiteres Entgegenkommen seitens der Stadt für die Beschicker hilfreich
wäre. Dabei sollen vor allem die Möglichkeiten einer anteiligen oder auch vollständigen
Standgebührenerstattung und einer Laufzeitverlängerun-gen diskutiert werden. Dabei soll
als Leitplanke insbesondere berücksichtigt wer-den, ob den Beschickern Verluste durch
den Wiesbadener Weihnachtsmarkt ent-standen sind und das von Bundesseite
grundsätzlich Corona-Hilfen bei entspre-chenden Umsatzverlusten vorgesehen sind.
5) Der Magistrat wird gebeten, dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zeitnah Bericht
über die Ergebnisse der Gespräche zu erstatten

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