Antrag der Fraktion BLW/ULW/BIG für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.11.2021

Verstöße gegen die Ortssatzung

Die Ortssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 06.06.1979, veröffentlicht am 09.06.1979 sieht vor, dass die Grundstücksfreiflächen zwischen Straße und vorderen Gebäudeflucht (Vorgärten) gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Die Begrünung soll ziergärtnerisch erfolgen und in angemessenem Umfang Bäume und Sträucher enthalten. Bauliche Anlagen in Vorgärten sind unzulässig. Pkw Stellplätze sind bauliche Anlagen in diesem Sinne. Stellplätze sind nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch nur gemäß § 2 Abs. 4 der Vorgartensatzung mit wasserdurchlässigen Baustoffen.

Gerade im inneren Rheingauviertel und in Biebrich sind eine Vielzahl von Vorgärten zu vollständig versiegelten Parkplätzen umgewandelt worden. Teilweise wurden eigenmächtig durch Hauseigentümer Bordsteine abgesenkt, um die Zufahrt zu den insoweit nicht rechtmäßigen Stellplätzen zu erleichtern und gleichzeitig einen öffentlichen Parkraum entlang der Fahrbahn zu entziehen zugunsten der rechtswidrig auf dem Privatgrundstück geschaffenen Stellplätze.

Es handelt sich hierbei nicht nur um Verstöße gegen die Ortssatzung, sondern auch im Hinblick auf die Umwelt, Artenvielfalt und auch das Versickern von Oberflächenwasser hindernde Eingriffe.

Die Fraktion BLW/ULW/BIG hatte zu diesen Verstößen zwei Anfragen an den Magistrat gerichtet, die Anfang November von der Bauaufsicht beantwortet wurden. Der Tenor dieser Antworten ist, dass die Behörde nicht nur bei einzelnen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorgehen kann, sondern vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes hier gegen sämtliche Verstöße vorgehen müsste. Dies ist aber laut Aussage der Behörde wegen der Vielzahl der Verstöße und wegen der limitierten personellen Kapazitäten offenbar nicht möglich zumal die Bauaufsicht ja auch noch andere dringendere und wichtigere Aufgaben zu erfüllen hat.

Die Folge ist offenbar, dass man gar nichts tut und die Verstöße toleriert werden.

Gerade angesichts des von der Stadt ausgerufenen Klimanotstandes und den daraus resultierenden Bemühungen Grünflächen zu erhalten bzw. die Stadt weiter zu begrünen besteht aber auch hier unserer Meinung nach dringend Handlungsbedarf.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen:

  1. wie es möglich ist den Personalnotstand, der offenbar in der Bauaufsicht herrscht, kurzfristig abzustellen.

Der Magistrat wird gebeten:

  • die Vorgartensatzung von 1979 zu überarbeiten und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
  • das Problem der versiegelten Vorgärten anzugehen und hier Abhilfe zu schaffen.

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