Veranstaltungsstandort Wiesbaden schützen – keine Kurbeitragspflicht für (Weiter-)bildung

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hat die Linkskooperation gleich doppelt an der Kurbeitragssteuer gedreht. Nachdem ursprünglich nur die Beitragsbefreiung für Geschäftsreisende wegfallen sollte, wurde der Kurbeitrag anschließend von drei auf fünf Euro erhöht. Seitdem warnen immer mehr betroffene Institutionen vor den verheerenden Auswirkungen, so zuletzt etwa die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und der hessische Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der eine existenzielle Bedrohung der Wiesbadener Jugendherberge sieht. 

Paragraph 13 des Gesetzes über Kommunale Abgaben, in dem die Erhebung von Kur- und Tourismusbeitrag geregelt wird, sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Befreiungen und Ermäßigungen – „insbesondere aus sozialen oder tourismuspolitischen Gründen“ – vor. Die LHW macht derzeit u.a. bei Krankenhausaufenthalten, Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrten und Begleitpersonen von diesen Beitragsbefreiungen Gebrauch. 

Andere Städte, wie z.B. Bad Homburg, sehen in ihrer Kurbeitragssatzung die Möglichkeit von Sondervereinbarungen über Ermäßigungen u.a. mit Sozialversicherungsträgern und karitativen Organisationen vor. 

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, 

der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich eine Änderung der Kurbeitragssatzung vorzulegen, die eine Erweiterung der Befreiungstatbestände vom Kurbeitrag vorsieht. Die genauen Erweiterungen der Befreiungstatbestände sollen in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Branche (etwa mit der DEHOGA, dem Jugendherbergswerk u.a.) erarbeitet werden. Insbesondere soll bei der Erarbeitung der Satzungsänderung eine Befreiung für Teilnehmer an Veranstaltungen von 

Bildungsträgern sowie für Teilnehmer an beruflichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beachtet werden.

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