Parklets zukunftsfähig machen – Urbanität gestalten

Die im Zuge des „Corona-Hilfsprogramms“ ermöglichte unbürokratische Erweiterung der Außengastronomieflächen auf bis dahin als Parkplatz genutzten Flächen (= Parklets) hat die Wiesbadener Gastronomie in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit gestärkt und zugleich vielerorts zu neuen Begegnungsorten geführt, die von der Bevölkerung rege genutzt werden. Bisher sind die Einrichtungen provisorisch zur Verkehrssicherung mit Baustellen-Elementen (Baken etc) ausgestattet und optisch nicht sehr ansprechend. Zudem ist die Gestaltung der Außengastronomieflächen sehr unterschiedlich und folgt zum Teil nicht der Gestaltungsrichtlinie. Ende 2022 laufen die Sondergenehmigungen für die zusätzlichen Außengastronomieflächen aus. Der Wirtschaftsausschuss hat sich bereits für eine dauerhafte Ausweitung der Außengastronomieflächen ausgesprochen (Antrag Nr. 21-F-74-0002). Die Gewerbetreibenden zeigen durchweg großes Interesse an einer Fortführung der Parklets und sind bereit, die bereits getätigten Investitionen auszuweiten und damit einen Beitrag für einen attraktiven öffentlichen Raum zu leisten, der wesentlich zur Stärkung des urbanen Charmes der Landeshauptstadt Wiesbaden beiträgt. Die Gastronom:innen benötigen nun Planungssicherheit. Entsprechend sollte zügig eine Lösung entwickelt werden, die eine nahtlose Weiterführung der Parklets ermöglicht, den Anforderungen an Verkehrssicherheit und einem modernen Stadtbild Rechnung trägt und aus der Sondernutzungsgenehmigung aus dem Corona-Hilfsprogramm einen regulären Vorgang macht. Der Ausschuss möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Ziel einer nahtlosen Fortführung der bisher genehmigten Sondernutzungen über den 01.01.2023 hinaus a) einen Regelungsvorschlag unter anderem zu Anforderungen an Verkehrssicherung, Gestaltung und Verantwortung (Gewerbetreibende, Gastronom:in, aber auch nachbarschaftliche Initiativen) für die dauerhafte Nutzung von Parklets im Straßenraum zu entwickeln und b) einen Vorschlag für einen Übergangszeitraum zu erarbeiten, um eine nahtlose Nutzung der Parklets zu ermöglichen, falls a) nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann. c) zu berichten, in welchem Umfang und für welchen Zweck und durch welche Nutzungsgruppen aktuell eine Nutzung von Parklets erfolgt. 2. die “Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum“ im Zuge dessen zu überarbeiten, zu modernisieren und die Parklets darin aufzunehmen. Ziel sollte es sein, grundlegende ästhetische Leitlinien zu definieren und im Rahmen dessen Gestaltungsvielfalt zu ermöglichen. 3. die betroffenen Betreiber:innen von Parklets baldmöglichst aktiv über die neuen geplanten Regelungen zu informieren und die Genehmigungen für zusätzliche Außengastronomieflächen unbürokratisch zu verlängern. Dabei sollen in der zu überarbeitenden Richtlinie (siehe Punkt 2) für eine gegebenenfalls notwendige Anpassung bestehender Parklets Übergangszeiträume (bis zu einem halben Jahr) eingeräumt werden. 4. Den potenziellen Betreiber:innen der Parklets bei Bedarf eine Beratung zur Gestaltung der Sondernutzung im öffentlichen Raum anzubieten. Bei bestehenden Parklets sollte im Dialog mit den Unternehmen und unter Berücksichtigung der von ihnen bereits getätigten Investitionen ein pragmatischer Weg gesucht werden, um zu einer genehmigungsfähigen Lösung zu gelangen.

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