Magen-OP der ehemaligen AWO-Geschäftsführerin

Wie durch die Berichterstattung des Wiesbadener Kuriers vom 14.06.20211 bekannt wurde, hätte
sich die damalige Geschäftsführerin der Wiesbadener Arbeiterwohlfahrt, Frau Hannelore Richter,
im Januar 2017 eine Operation für eine Magenverkleinerung von dem Wohlfahrtsverband bezahlen
lassen. Hierbei wäre ein Betrag in Höhe von 11.200,00 Euro auf 17 Einzelbuchungen aufgeteilt und
die Teilbeträge sodann über Kostenstellen aller Geschäftsbereiche verbucht worden. Offenbar ging
es dabei darum, die privaten Ausgaben bewusst zu verschleiern. Vom Auftrag an die
Buchführungsabteilung bis zur Begleichung der Rechnung seien laut Wiesbadener Kurier gerade
einmal 16 Minuten vergangen. Unter anderem wurde dabei angeblich Geld über eine AWOKostenstelle einer städtischen Kita verbucht.
Der Revisionsausschuss möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
I. zu prüfen, ob städtische Gelder, welche für den Betrieb der Kitas der AWO bestimmt
waren, für die Bezahlung der o.g. Magen-OP verwendet wurden;
II. ggf. zu berichten, welche Maßnahmen zur Prüfung und Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen die AWO, gegen Frau Hannelore Richter, sowie
gegen alle weiteren in Betracht kommenden Anspruchsgegner eingeleitet wurden;
III. ggf. zu berichten, ob ein Strafantrag wegen der Vorgänge bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft gestellt wurde

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