Kulturförderung in Zeiten der Pandemie

Durch die weltweite Corona-Pandemie und die dadurch notwendigen Maßnahmen zum
Gesundheitsschutz, wurden die kulturellen Institutionen, Träger und Akteure sowie die
Kreativwirtschaft auch vor Ort in Wiesbaden massiv in der Ausübung ihrer Tätigkeiten und
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation beeinträchtigt.
Seit Ausbruch der Pandemie wurden von Seiten des Landes, des Bundes und der EU sowie von
Stiftungen und Institutionen Förder- und Hilfsprogramme aufgelegt, um die betroffenen Personen
und Institutionen aus dem Bereich der Kultur durch finanzielle bzw. materielle Zuwendungen zu
unterstützen.
Der Ausschuss Schule, Kultur und Städtepartnerschaften möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten:
1.) welche im Zuge der Pandemie aufgelegten kulturellen Förder- und Hilfsprogramme von
Seiten des Landes, des Bundes und der EU oder von Dritten (Stiftungen usw.) der Stadt
und ihrem Kulturamt bekannt sind?
2.) welche Maßnahmen die Stadt ergriffen hat, um die möglichen Empfänger dieser
Förderungen und Hilfen in der Stadt über diese Programme zu informieren und sie bei der
Beantragung von Mitteln zu unterstützen?
3.) welche dieser Förderungen und Hilfen städtische Kulturinstitutionen beantragt und ggf.
bewilligt bekommen haben?
4.) welche dieser Förderungen und Hilfen nicht-städtische kulturelle Institutionen, Träger und
Akteure beantragt und ggf. bewilligt bekommen haben?
5.) ob es besondere Umstände gab oder gibt, die einer Beratung für bzw. (erfolgreichen)
Beantragung von Förderungen und Hilfen im Sinne von BP 2 bis 4 im Wege standen?
6.) inwieweit bekannt ist, welcher Anteil der oben genannten Förder- und Hilfsprogramme von
Seiten des Landes Hessen bislang auf kulturelle Akteure, Institutionen und Träger mit
Wohnort oder Sitz in Wiesbaden entfallen ist?

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