Geschwindigkeitsüberwachung in der Landeshauptstadt Wiesbaden

Neben stationären Messanlagen werden auch mobile Messanlagen in der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt.

Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist es grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung zu wahren. Darüber hinaus soll an Gefahrenpunkten eine Sicherheit durch Kontrollen erzeugt bzw. erhöht werden. Solche Gefahrenpunkte sind zum einen Orte, an denen es bereits in der Vergangenheit zu Unfällen gekommen ist sowie besonders schutzwürdige Bereiche, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Altersheime und Krankenhäuser.

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll dagegen nicht primär zur Steigerung der kommunalen Einnahmen genutzt werden, so dass eine Überwachung an weniger gefährlichen Bereichen zwar nicht ausscheiden soll, aber gegenüber den oben genannten Orten zurücktreten muss.

Neben anderen Aufgaben im fließenden und ruhenden Verkehr obliegt die Geschwindigkeitsüberwachung in Wiesbaden der Kommunalen Verkehrspolizei. Die Zahl der Stellen wurde dort seit Gründung im Jahr 2017 immer weiter aufgestockt.

Der Ausschuss für Mobilität wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. an welchen Orten und mit welcher Häufigkeit für die Jahre 2019 – 2021 eine Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen Messanlagen durchgeführt wurde. Dabei soll insbesondere das prozentuale Verhältnis der Geschwindigkeitsüberwachung an besonders schutzwürdigen Bereichen (bspw. Schulen, Kindergärten, Altersheimen und Krankenhäusern) gegenüber der Geschwindigkeitsüberwachung an anderen Orten ausgewiesen werden.
  2. nach welchen Kriterien die Auswahl der Orte und die Häufigkeit der Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen Messanlagen erfolgten.

wie sich seit dem Jahr 2017 die Anzahl der Stellen bei der Kommunalen Verkehrspolizei entwickelt hat und wie viele Stellen tatsächlich besetzt waren. Weiter soll berichtet werden, wie sich diese personelle Aufstockung jeweils in den einzelnen Jahren refinanziert hat.

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