Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen erleichtern und Kultur stärker sichtbar machen

In der kulturellen Szene Wiesbadens gibt es neben den großen Institutionen auch eine Vielzahl kleinerer Kulturinstitutionen und -akteure. Besonders hervorzuheben sind dabei die gemeinnützigen Vereine, die kulturelle Angebote zu erschwinglichen Eintrittspreisen für jedermann anbieten.

Aufgrund der pandemischen Lage sind mittlerweile 2 1/2 Jahre voller Entbehrungen und Einschränkungen für die Kulturszene vergangen. Besonders betroffen sind, neben zahlreichen weiteren Personengruppen, die privaten Kulturinitiativen. Trotz vieler Ungewissheiten und Hürden sind im kulturellen Bereich viele gemeinnützige Vereine weiterhin aktiv. Um ihr Überleben zu sichern, sind neben einer adäquaten Förderung auch der Abbau bürokratischer Hürden und die Sichtbarmachung der Kulturszene von großer Bedeutung.

Selbstverständlich müssen angemeldete Veranstaltungen die gesetzlichen Vorgaben, wie die des Brandschutzes, erfüllen. Fraglich ist allerdings die Sinnhaftigkeit einer erneuten Prüfung und Genehmigungsbeantragung der bestehenden Voraussetzungen für kurzfristig aufeinander folgende Veranstaltungen. Die Verwaltung könnte den meist ehrenamtlich tätigen Kulturtreibenden einen enormen bürokratischen Aufwand ersparen, wenn sie die Genehmigungen für Rahmenbedingungen, die sich nicht verändern, wie etwa räumliche Gegebenheiten, Personenanzahl oder Fluchtwege, für eine längere Dauer genehmigen. Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung könnten sowohl auf der beantragenden als auch vor allem auf der Seite der Verwaltung personelle und zeitliche Ressourcen eingespart werden. Das bisher gelebte Verfahren führt bei den Kulturtreibenden mitunter zu Unverständnis, da spontane bzw. kurzfristige öffentliche Veranstaltungen aufgrund des Genehmigungsprozesses nicht immer rechtzeitig bearbeitet werden und damit nicht genehmigt werden können.

Dies betrifft auch die Regelungen zum Plakatieren aufgrund des Magistratsbeschlusses vom 24.02.2015 (Beschlussnummer 0134). Die Regelung verfehlt ihre Sinnhaftigkeit hinsichtlich der Plakatierung sog. Saisonplakate.

Das kreative und kulturelle Engagement der gemeinnützigen Vereine und Institutionen sollte von der Landeshauptstadt Wiesbaden weiterhin in besonderer Weise unterstützt und gefördert werden. Den Mehrwert, den sie unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie der Landeshauptstadt Wiesbaden bieten, kann nicht mit Geld aufgewogen werden.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften wolle daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,  

1. ob der Genehmigungsprozess für wiederkehrende und etablierte Veranstaltungen im Kulturbereich (insbesondere Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen) vereinfacht werden kann, so dass, nach einer einmaligen umfassenden Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen, bei Vorliegen der gleichen Gegebenheiten eine temporär befristete Genehmigung erteilt werden kann, bzw. die Veranstaltung innerhalb dieses Genehmigungszeitraumes, bei der zuständigen Stelle, lediglich angezeigt werden muss.

2. ob dieser vereinfachte Genehmigungsprozess in besonders von Auflagen, wie z. B. der Stellplatzsatzung, betroffenden innerstädtischen Bezirken, wie  z. B. Westend und Mitte, für die Dauer von zwei Jahren erprobt werden kann. Sollte sich dieses Verfahren bewährt haben, könnte es auf die gesamte Stadt ausgebreitet werden.

3. ob für Kulturbetriebe (insbesondere gemeinnützige Vereine und Institutionen) weitere Vereinfachungen ermöglicht werden können, wie z.B. die Aussetzung der Stellplatzsatzung oder die Ermöglichung von ganzjähriger Plakatierung für ihre Veranstaltungen, oder ob dies zunächst temporär erprobt werden könnte.

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