Für einen Kassensturz, der seinen Namen verdient – langfristige Trends im städtischen Haushalt berücksichtigen

Die derzeitige Entwicklung des städtischen Haushalts stimmt wenig hoffnungsfroh. Mit dem Genehmigungs- und Begleiterlass hat das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde der LHW nicht nur hohe Anforderungen an den Haushaltsvollzug 2022 gestellt, sondern auch den Haushalt 2023 vorerst nicht genehmigt. Die schlechte Entwicklung der Steuereinnahmen lässt die städtischen Rücklagen weiter schmelzen, eine kurzfristige Erholung ist nicht in Sicht. Gleichzeitig werden in den nächsten Jahren weitere Belastungen auf den städtischen Haushalt zukommen, u.a. durch die Fertigstellung mehrerer im Mietmodelle umgesetzten Projekte. Es droht eine Haushaltsschieflage, die zu Steuererhöhungen oder Leistungseinschränkungen führen kann.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Der Magistrat wird daher gebeten,

  1. bis zur nächsten Sitzung zu berichten, wieso sich die Gewerbesteuerentwicklung in Wiesbaden deutlich negativer darstellt als in anderen hessischen Großstädten.
  2. mit dem Kassensturz eine aktualisierte Finanz- und Erfolgsplanung für die Jahre 2023-2026 vorzulegen.
  3. die jährlichen Auswirkungen der einzelnen umgesetzten, in Umsetzung befindlichen und geplanten Mietmodelle auf den Verwaltungshaushalt bis 2030 darzustellen.
  4. mit dem Kassensturz darzustellen, wie hoch sich die Steuerkraft pro Einwohner in Wiesbaden darstellen müsste, damit die derzeitigen Personal- und Versorgungskosten (inkl. Tarifsteigerungen) bei einer angestrebten Besetzung von 85% der im Stellenplan vorhandenen Stellen, bei den über die nächsten Jahren wachsenden Kosten für die Mietmodell-Projekte und gleichbleibenden Investitionsvolumen und den erwarteten Schlüsselzuweisungen, finanziert werden können.
  5. mit dem Kassensturz darzustellen, in welchem Korridor sich der Anteil der Personal- und Versorgungsaufwendungen an den städtischen Ausgaben bis 2030 entwicklen wird.
  6. bei ELW und WLW zu erfragen, wie sich Aufwendungen und Umsätze bei den derzeit prognostizierten/zu zahlenden Energiepreisen bis Ende 2023 entwickeln werden und bei drohender Unterdeckung sofortige Sparmaßnahmen in die Wege zu leiten, um so Gebührenerhöhungen von vermeiden.

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