Finanzielle Rückendeckung für die Ortsbeiräte

Mit dem Schreiben vom 5. November 2020 verfügte der Wiesbadener Kämmerer, dass aufgrund
der pandemischen Lage eine Überleitung von nicht in Anspruch genommenen Restmitteln aus
dem Jahr 2019 nach 2021 möglich ist. Der grundsätzliche Verfall von nicht in Anspruch
genommenen Finanzmitteln der Ortsbeiräte wird durch die SV 04-V-20-0051 geregelt. Um eine
Überleitung aller Restmittel aus 2019 und 2020, die bisher nicht in Anspruch genommen wurden, in
das Jahr 2022 zu ermöglichen, soll daher folgender Beschluss gefasst werden, der mit den
gleichen Gründen, die zu einer Überleitung der Finanzmitteln von 2019 nach 2021 geführt haben,
begründet wird.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

  1. dass die Überleitung von Restmitteln aus den Jahren 2019 und 2020 nach 2022 ermöglicht
    wird und
  2. dass das zuständige Dezernat eine entsprechende Sitzungsvorlage zeitnah in den
    Geschäftsgang gibt.

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