Energiesparen an Schulen mit Augenmaß – Bundesvorgaben umsetzen statt lebensfremder Konzepte des Städtetags

Die Bundesregierung hat auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes am 26. August die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung erlassen. Diese sieht Höchsttemperaturen für die Lufttemperatur in öffentlichen Gebäuden vor. Ausgenommen von diesen Höchstwerten von 12 bis 19 Grad Celsius sind u.a. Schulen und Kindergärten. Das Präsidium des Hessischen Städtetags hat daraufhin am 31. August „Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen“ veröffentlicht, an denen sich der Magistrat u.a. bei der Absage der Eiszeit auf dem Bowling Green orientiert hat. Laut den Empfehlungen soll auch für weiterführende Schulen eine Höchsttemperatur von 19°C festgelegt werden. Damit geht der Hessische Städtetag unverständlicherweise über die strengen aber angemessenen Regelungen des Bundes hinaus. Der Energiesparplan der LHW aus dem August hat – in der Annahme, der Bund werde verbindliche Regeln für alle öffentlichen Gebäude vorgeben – keine Aussagen zur Höchsttemperatur in Schulen getroffen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

  1. Der Magistrat wird gebeten, entgegen den Empfehlungen des Hessischen Städtetages den Vorgaben der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) der Bundesregierung zu folgen, die alle Schulen und Kindertagesstätten explizit von den festgesetzten Temperaturhöchstwerten in öffentlichen Gebäuden ausnimmt und den Energiesparplan der LHW entsprechend zu ergänzen.
  • Sollten sich die diesbezüglichen Vorgaben des Bundes während der Heizperiode 2022/2023 ändern, soll der Magistrat diese Regelungen umsetzen, ohne unnötige Verschärfungen vorzunehmen.
  • Der Magistrat wird zudem gebeten, den städtischen Gremien bis zu den Osterferien ein Konzept (mit Kostenschätzung) zur Stärkung des städtischen Programms „Emissionsminderung an Schulen“ (EmMi) vorzulegen, um bereits vor Beginn der Heizperiode 2023/2024 weitere Energiesparmaßnahmen umzusetzen.

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