Elektronische und digitale Signatur beim Schriftverkehr mit städtischen Ämtern prüfen

Die städtische Digitalisierung betreffend ist der Status Quo in Wiesbaden besser als in vielen
anderen deutschen Kommunen. Besonders das Wiesbadener Bürgerbüro ist in Sachen
Digitalisierung Vorreiter, dazu wurde der digitale Briefkasten eingerichtet, um Online-Dokumente
leichter und besser austauschen zu können.
Dennoch liegt hier noch viel Potenzial brach, weil der größte Teil der Verwaltungsanliegen nach
wie vor in Papierform erfolgt und mit dementsprechendem Aufwand verbunden ist. Doch die
Erwartungshaltung der Bürger ändert sich hier zunehmend dahingehend, dass im Jahr 2022 so viel
wie möglich online funktionieren soll.
Während in Deutschland die meisten Behördengänge noch immer mit Papieren verknüpft sind,
kann man in Ländern wie Dänemark als Bürger bereits seit 20 Jahren alles Wichtige online
erledigen: Kindergartenplätze, Rentenanträge, Reisepässe, Scheidungen. All dies kann online
mithilfe der sogenannten digitalen Signatur geschehen, die bei sämtlichem Schriftverkehr mit
städtischen Ämtern der handschriftlichen Signatur gleichgesetzt ist, – auch bei Mails an Behörden.
Inzwischen sind dort mehr als 100 Dienstleistungen digitalisiert. Die Bürger tun dies dort nicht nur,
weil es sogar Pflicht geworden ist, sondern auch, weil es sehr viel bequemer und schneller ist, d.h.
in Summe für alle beteiligten Ressourcen jeder Art spart.
Im Gegensatz zur digitalen Signatur, kann in vielen Fällen auch eine einfache elektronische
Signatur ausreichend sein. Diese ist im Gegensatz zur digitalen Signatur nicht verschlüsselt und
kann bspw. auf einem Tablet oder auf dem Handy erfolgen. Diese Form der Signatur ist zurzeit
wenig verbreitet. Eine Einführung würde die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern
mit den Ämtern vereinfachen und Ressourcen einsparen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. welche Möglichkeiten es gibt, die digitale Signatur für alle Behördengänge zu etablieren
  2. Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt die elektronische Unterschrift für den
    Schriftverkehr mit städtischen Ämtern einzuführen und für welche Behördengänge dies
    möglich wäre.

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