Preisgestaltung bei ESWE Versorgung evaluieren und konkurrenzfähig gestalten

Die Strompreise explodieren an der Strombörse. Am 21. Dezember 2021 hatte sich um 17.00 Uhr
der Strompreis für eine MWh innerhalb eines Tages verdoppelt. Eine MWh kostete zu diesem
Zeitpunkt 620,00 €. Am 10. Januar 2022 sind die Kosten für ein MWh kurzzeitig auf 137,21 €
gesunken. Der Preisabfall im Januar 2022 war, entgegen aller Hoffnungen, nur eine kurzzeitige
Reaktion auf die Gaslieferung der USA und ist in den vergangenen Tagen wieder angestiegen.
Das hat zur Folge, dass nicht nur die Stromeinkaufspreise, sondern auch die Endkundenpreise
nicht sinken, sondern voraussichtlich weiterhin steigen werden. Der Börsenstrompreis befand sich
im Dezember 2021 auf einem Rekordniveau und wird dieses aller Voraussicht nach in diesem Jahr
übertreffen. Viele Stromanbieter kalkulieren auf Grund der überaus dynamischen Situation ihre
Tarife neu. Das zeigt sich insbesondere daran, dass es aktuell kaum Tarifvielfalt im Vergleich zum
Jahr 2020 gibt. Laut der Bundesnetzagentur beträgt die Preiserhöhung der Grundversorgung
durchschnittlich 65,1 Prozent.
Der Finanz- & Beteiligungsausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,

  1. die grundsätzliche Preisgestaltung bei ESWE Versorgung zu evaluieren und die Ergebnisse
    der Evaluation zeitnah den Ausschussmitgliedern vorzulegen.
  2. mit dem Vorstand von ESWE Versorgung Kontakt aufzunehmen und zu erfragen,
    a. welche Maßnahmen ESWE Versorgung ergreift, um die Strompreissteigerung nicht auf die
    Endkunden umzulegen,
    b. ob und wenn ja, welche Auswirkungen die Versorgungsprobleme in Frankreich auf die
    kommunale Stromversorgung haben,
    c. wie mit den erhöhten CO2-Abgaben verfahren und
    d. ob die Gesamtproduktion der erneuerbaren Energien im Oktober, November und Dezember
    2021 zurückgegangen ist und wie mit dem Rückgang der Gesamtproduktion der
    erneuerbaren Energien umgegangen wird.
  3. ein Konzept zu erarbeiten, durch den der Grundversorger ESWE Versorgung im Vergleich
    zu Versorgungsunternehmen weiterhin konkurrenzfähig bleibt und attraktiver wird, damit die
    Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger sich dem kommunalen Energieversorger anschließt.
  4. die Preiskalkulation von ESWE Versorgung spartensortiert aufzubereiten.

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