Der Ausschuss möge beschließen:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt für die Jahre 2022 und 2023 440 v.H.. Der Entwurf
der Haushaltssatzung ist entsprechend anzupassen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt für die Jahre 2022 und 2023 440 v.H.. Der Entwurf
der Haushaltssatzung ist entsprechend anzupassen.