Die Zukunft der Protected Bike Lanes in Wiesbaden aufzeigen

Seit dem 29. September 2021 dürfen in Düsseldorf keine weiteren Protected Bike Lanes
(gesicherte Fahrradwege) errichtet werden.1 Das Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf hatte einer
Beschwerde eines dort ansässigen Industrieunternehmens stattgegeben. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hatte die Beschwerde zuvor abgelehnt. Grund für die Beschwerde war das Wegfallen
von Parkplätzen. Der hieraus entstehende Nutzungskonflikt wurde vor Einrichtung der Protected
Bike Lanes nicht ausreichend geprüft, so das Oberverwaltungsgericht. Es wurden weder
Verkehrszählungen noch Verkehrsprognosen bei der Errichtung berücksichtigt. Weiterhin erklärte
das Polizeipräsidium Düsseldorf, dass die Unfalllage in dem betroffenen Verkehrsabschnitt
unauffällig sei und unter der Woche nur wenig von Radfahrerinnen und Radfahrer genutzt werde.
Die Nutzungsinteressen der gewerblichen Anlieger werden hier also höher bemessen.
Auch in Wiesbaden gibt es Protected Bike Lanes, wie etwa an der Kreuzung Klarenthaler
Straße/Dotzheimer Straße, sowie in der Taunusstraße, Bahnhofsstraße und Schwalbacher Straße.
Es muss also geklärt werden, ob die Düsseldorfer Rechtsprechung auch Auswirkungen auf den
Wiesbadener Radverkehr hat.
Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,

  1. zu prüfen und zu berichten, ob sich aus der oben genannten Rechtsprechung
    Auswirkungen auf die Wiesbadener Protected Bike Lanes ergeben und inwieweit bei der
    Planung und Errichtung zukünftiger Protected Bike Lanes die gerichtlichen Vorgaben
    berücksichtigt werden.
  2. zu berichten, welche Prämissen bei der Ermessensentscheidung zur Einrichtung der bereits
    vorhandenen protected bike lanes (z.B. auf der Sonnenberger Straße) herangezogen
    wurden – insbesondere, ob hier Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen durchgeführt
    wurden.
  3. für den Wegfall dieser Lanes eine adäquate Alternative aufzuzeigen.

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