Der Ausschuss möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
der Magistrat wird gebeten,
- zu berichten, wie die Möglichkeit einer unbürokratischen Genehmigung von zusätzlichen
Außengastronomieflächen bislang angenommen wurde, welche Kosten damit verbunden
waren und welche Nutzungskonflikte ggf. aufgetreten sind. - alle bislang gewährten und 2021 erfolgreich beantragten Sondergenehmigungen für
zusätzliche Außengastronomieflächen formlos und gebührenfrei bis Ende 2022 zu
verlängern. - zu prüfen, ob eine dauerhafte Freigabe zusätzlicher Außenflächen für gastronomische
Angebote ermöglicht werden kann. - bei positiver Prüfung dem Ausschuss einen Regelungsvorschlag zur dauerhaften
Ausweitung der Außenflächen für gastronomische Angebote vorzuschlagen, der sich an der
Sondernutzungssatzung orientiert. - auch weiterhin eine unbürokratische Genehmigung von Popup-Gastronomie zu
ermöglichen. - zu berichten: Aufgrund der weitreichenden finanziellen Auswirkungen des Beschlusses
0219 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 zur Aussetzung der
Gebührenerhebung hatte der Magistrat angekündigt, nach der Sommerpause eine
angepasste Regelung für Warenauslagen vorzulegen. Wann ist mit einem entsprechenden
Regelungsvorschlag zu rechnen?