Zusätzliche Außengastronomie-Flächen weiterhin ermöglichen

Der Ausschuss möge beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
der Magistrat wird gebeten,

  1. zu berichten, wie die Möglichkeit einer unbürokratischen Genehmigung von zusätzlichen
    Außengastronomieflächen bislang angenommen wurde, welche Kosten damit verbunden
    waren und welche Nutzungskonflikte ggf. aufgetreten sind.
  2. alle bislang gewährten und 2021 erfolgreich beantragten Sondergenehmigungen für
    zusätzliche Außengastronomieflächen formlos und gebührenfrei bis Ende 2022 zu
    verlängern.
  3. zu prüfen, ob eine dauerhafte Freigabe zusätzlicher Außenflächen für gastronomische
    Angebote ermöglicht werden kann.
  4. bei positiver Prüfung dem Ausschuss einen Regelungsvorschlag zur dauerhaften
    Ausweitung der Außenflächen für gastronomische Angebote vorzuschlagen, der sich an der
    Sondernutzungssatzung orientiert.
  5. auch weiterhin eine unbürokratische Genehmigung von Popup-Gastronomie zu
    ermöglichen.
  6. zu berichten: Aufgrund der weitreichenden finanziellen Auswirkungen des Beschlusses
    0219 der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 zur Aussetzung der
    Gebührenerhebung hatte der Magistrat angekündigt, nach der Sommerpause eine
    angepasste Regelung für Warenauslagen vorzulegen. Wann ist mit einem entsprechenden
    Regelungsvorschlag zu rechnen?

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