Weisung an ESWE Verkehr GmbH: Verzicht auf Stellung eines Strafantrages bei Nutzung des Personennahverkehrs ohne Fahrschein

In der Stadtverordnetenversammlung vom 2. November 2023 wurde vom Linksbündnis beschlossen, dass der Magistrat der städtischen Beteiligungsgesellschaft ESWE Verkehr GmbH über die WVV Wiesbaden Holding GmbH die gesellschaftsrechtliche Weisung erteilt, auf die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne Fahrschein zu verzichten. 

Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen: 

Der Magistrat wird gebeten, 

1. dem Ausschuss für Mobilität die eingeholte Stellungnahme des Rechtsamtes vorzulegen und im Ausschuss von einem Vertreter des Rechtsamtes darüber berichten zu lassen; 

2. zum Verzicht auf Stellung eines Strafantrages eine Stellungnahme von ESWE Verkehr GmbH einzuholen und diese von einem Vertreter von ESWE Verkehr GmbH im Ausschuss vortragen zu lassen; 

3. zu berichten, ob durch den Verzicht auf Strafanträge die Gefahr besteht, dass sich die Geschäftsführung der ESWE Verkehr GmbH einem Vorwurf der Untreue aussetzt, weil so die Vermögensinteressen der Gesellschaft nicht mehr ausreichend gewahrt werden; 

4. zu berichten, aus welchen Gründen ein Verzicht auf Stellung eines Strafantrages gegenüber einem Sozialticket (kostenfreies Fahren für Bedürftige) vorzuziehen ist; 

5. zu berichten, ob aus seiner Sicht durch die Weisung es zu einem geringeren Fahrkartenverkauf kommen wird; 

6. dem Ausschuss für Mobilität eine Aufstellung zu folgenden Punkten vorzulegen: 

a) der Fahrkartenverkäufe (aufgeschlüsselt nach allen Fahrkartenarten) seit 2017 

b) der Anzahl der erfolgten Fahrkontrollen seit 2017 

c) der Anzahl der Strafanzeigen seit 2017 

d) die Summe des beigetriebenen erhöhten Beförderungsentgeltes seit 2017 

e) der Anzahl der Fahrkartenkontrollen unter Zuhilfenahme der Polizei seit 2017 (auf welchen Linien und an welchen Haltestellen erfolgten diese Fahrkartenkontrollen) 

f) der gemeldeten Angriffen gegenüber dem Kontrollpersonal seit 2017 (auf welchen Linien erfolgten die Angriffe) 

g) der Zahl des Fahrkartenkontrollpersonals seit 2017 

7. dem Ausschuss für Mobilität mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt auf die Stellung eines Strafantrages verzichtet werden soll; 

8. zu berichten, ob andere Verkehrsverbünde (wie ausdrücklich die Mainzer Mobilität) in die Planungen involviert wurden und wie die Meinung dieser Verkehrsverbünde dazu ist; 

9. zu berichten, wie der RMV diese Weisung beurteilt (auch im Hinblick auf Regelungen zu der gebietsübergreifenden Nutzung von Verkehrsmitteln oder auch der Nutzung der S-Bahn im weiteren Verlauf einem begonnenen Reise ohne Ticket) 

10. zu berichten, ob die frühere Regelung „Einstieg nur beim Fahrer“ in Betracht gezogen wird, sodass keinem Nutzer ohne Ticket ein Einstieg ermöglicht wird (unter Berücksichtigung eines Sozialticktes für Bedürftige) 

11. zu berichten, ob die beabsichtigte Entlastung der Justiz nicht zu einer Mehrarbeit bei städtischem Personal führt.

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