Sozialhilferechtliche Leistungsprüfung im Fall der Wohnungsvermietung des ehemaligen Oberbürgermeisters an seine Mutter

In der Presse wurde über Mietzahlungen an den ehemaligen Oberbürgermeister Sven Gerich durch das „Sozialamt“ („gemeint war offensichtlich das Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge“) berichtet. Die Mietzahlungen sollen für die Vermietung seiner Wohnung an seine leibliche Mutter erfolgt sein und wurden voraussichtlich durch eine E-Mail Gerichs an den damaligen Amtsleiter eingeleitet. Nach dem Bericht wurde diese Mail von der dienstlichen Oberbürgermeister-Adresse versendet, so dass die Vermutung einer Anweisung zu Änderungen in einem laufenden SGB XII-Fall naheliegt. Die Zeitung berichtet, dass die Änderung wunschgemäß umgesetzt wurde. Die direkten Mietzahlungen an den ehemaligen Oberbürgermeister Gerich durch das Amt hätten fünf Jahre angedauert. Durch die in dem Pressebericht zitierte E-Mail des ehemaligen Oberbürgermeisters wurde der Fall prominent und aktenkundig.

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie möge beschließen:

Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden möge berichten,

  1. wie die Prüfung eines Falles im Rahmen der Sozialhilfe/Grundsicherung im Regelfall erfolgt? Hierbei soll auch darauf eingegangen werden
    1. ob die im Pressebericht zitierte E-Mail des ehemaligen Oberbürgermeisters an den Amtsleiter Auswirkungen auf den Regelfall hatte?
      1. wie sich ein prominenter Beteiligter (Oberbürgermeister Gerich) auf die Prüfung auswirkt?
      1. ob solche besonderen Fälle von der Sachbearbeitung oder von höherer Stelle geprüft werden?
  2. wie die Prüfung eines Umzuges im Regelfall erfolgt? Hierbei soll auch darauf eingegangen werden
    1. wer die endgültige Entscheidung über die Genehmigung des Umzuges trifft?
      1. wie dies im Fall der Mutter von Gerich war? Wurden auch Umzugskosten erstattet?
      1. ob ein entsprechender Aktenvermerk vorgenommen wurde?
      1. bis in welchen Rang der Hierarchie im Sozialamt der Fall vermerkt wurde?
  3. ob in diesem Fall auch die Angemessenheit der neuen Wohnung geprüft wurde und ob die neue Wohnung angemessen war?

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert