Grundstückskauf einer städtischen Gesellschaft

Mit Beschluss 0577 vom 15. Dezember 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach langer Debatte eine nicht-öffentliche Magistratsvorlage, deren Ziel seitens des Magistrats wie folgt beschrieben wurde: „Um den Einfluss der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) auf innerstädtische Entwicklungen und den Handelsbesatz von Liegenschaften zu gestalten bzw. auszubauen ist vorgesehen, dass verfügbare und strategisch sinnvolle Immobilien in der Innenstadt durch die SEG bzw. die LHW erworben werden. Für die Finanzierung der Ankäufe ist eine Gesellschaftereinlage erforderlich.“

In der damaligen Debatte wurde die besondere Eilbedürftigkeit des Beschlusses betont.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Sachstand der Ankäufe sowie der von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss 0577 beschlossenen Aufträge an den Magistrat zu berichten.

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