Begünstigung bei ESWE-Verkehr?

Betriebsrat und Geschäftsleitung von ESWE-Verkehr „mauern“

Aktuell ist laut unseren Informationen die WVV-Revision bei ESWE-Verkehr tätig. Es gibt ein anonymes Schreiben, das unserer Fraktion vorliegt, in dem schwere Vorwürfe erhoben werden.
Konkret geht es um Vorwürfe gegen den Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Klumb (nach unserer Information langjähriges SPD-Mitglied).
Klumb, der als Busfahrer bei ESWE angefangen hat und später als Fahrkartenkontrolleur tätig war, ist seit einigen Jahren als Betriebsratsvorsitzender freigestellt und hat seitdem offenbar erhebliche Sprünge beim Gehalt gemacht. Es sind rund 6000,- Euro monatlich bzw. eine Einstufung in die Entgeltgruppe 13, Stufe 5, was normalerweise eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung voraussetzt. Außerdem bekommt Herr Klumb wohl eine achtprozentige Zulage, die sogenannte „Personalgewinnungszulage“, die normalerweise im Zusammenhang mit der Gewinnung neuer Mitarbeiter gezahlt wird.
Ein jahrelang bei ESWE tätiger Busfahrer (Entgeltgruppe 4, Stufe 5) bekommt nicht einmal die Hälfte dieses Betrages.
In dem anonymen Schreiben, ist die Rede davon, dass die Höherstufung des Herrn Klumb in zeitlicher Nähe zu einer Gehaltserhöhung des Geschäftsführers Prof. Dr.-Ing. Zemlin stattfand.
Der Verfasser des Briefes schreibt hier: „Der Wiesbadener Kurier berichtete am 04.04.2020 über diesen Vorgang. Ich habe gehört, dass die Erhöhung für Herrn Zemlin rückwirkend stattgefunden haben soll. Herr Klumb soll sich im Aufsichtsrat vehement dafür eingesetzt haben.“ Außerdem: „Die Vertragsverlängerung des zweiten Geschäftsführers Gerhard fand laut WK-Bericht Ende letzten Jahres statt. Ich gehe davon aus, dass Herr Klumb auch diesen Vorgang mit Unterstützung begleitet hat. Soweit ich weiß, hat er seinerzeit Herrn Gerhard als Geschäftsführer vorgeschlagen, nachdem 2014 die beiden Vorgänger gehen mussten. Den von Frau Möricke vorgeschlagenen Herrn Gäfgen soll er dagegen damals abgelehnt haben.“

Gemäß § 78 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dürfen die Mitglieder des Betriebsrats wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

„Hier hat es durchaus den Anschein als habe eine Begünstigung des Betriebsratsvorsitzenden am Betriebsrat vorbei stattgefunden“, meint Veit Wilhelmy, der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BLW/ULW/BIG.
„Herr Kowol als Vorsitzender des Aufsichtsrates der ESWE-Verkehr will sich nicht zum Stand der Untersuchungen äußern. Leider „mauern“ hier die zuständigen Stellen.
Wir haben daher eine Anfrage nach §45 an den Magistrat gerichtet, um die Vorwürfe rund um Herrn Klumb und der Geschäftsleitung von ESWE-Verkehr aufzuklären,“ so Veit Wilhelmy abschließend.