Änderungsantrag – Revisionsbericht – Nachweis über die Verwendung der Fraktionsmittel für 2017 – 2019

Änderungsantrag der CDU-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2022 zur TO IV, TOP 1 „22-F-63-0060 Revisionsbericht 20-16-019 Nachweis über die Verwendung der Fraktionsmittel für 2017 – 2019“ zum Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt vom 29.06.2022

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
    • Unverändert.
    • dass bei einer Fraktion massive Beanstandungen seitens des Revisionsamtes bestehen und die Aspekte Dienstwagen, Anmietung externer Büroflächen bei einem Angestellten der Fraktion und einen erhebliche Zuschuss für eine private Lebensversicherung (ohne Beteiligung des Personalamtes) betreffen. Darüber hinaus war die Geschäftsführung auch bei Zahlungen an sich selbst alleine zeichnungsberechtigt.
    • dass bereits die eine in Wahlkampfzeiten erschienene Fraktionszeitung einer Fraktion seitens des Revisionsamtes beanstandet worden ist, wenngleich das Rechtsamt diese nicht rügte.
    • Unverändert.
  1. Der Magistrat wird gebeten,
    • die ordnungsgemäße steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung und grundsätzliche Zulässigkeit der in Rede stehenden Zahlung an einen Fraktionsmitarbeiter aller Fraktionsmitarbeiter zu prüfen. da der Beitrag zur privaten Lebensversicherung ohne Kenntnis und Einbindung des Personalamtes direkt von der Fraktion ausgezahlt worden ist.
    • darzulegen, ob die Anmietung von eines Büroraumen (inkl. anteiligen Kosten für Küche, Bad und Garage) in einer privaten Wohnung eines Fraktionsmitarbeiters angesichts dessen vereinbarter Home-Office-Tätigkeit an lediglich einem Wochentag einen Verstoß gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln darstellt.
    • darzulegen, ob die Bereitstellung eines Leasingfahrzeuges für einen Fraktionsmitarbeiters angesichts des kommunalen Wirkungskreise Wiesbaden vom Grundsatz her zulässig ist und falls dies bejaht wird, ob Ausstattung und Kilometerleistung den Grundsätzen der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechen sollten.
    • zu prüfen, ob seitens der Fraktion Ansprüche gegen den Mitarbeiter bestehen, weil wenn die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung und der Listenpreis nicht eingehalten wurden werden. und ob die Fraktion diese Ansprüche gegenüber dem Mitarbeiter durchgesetzt hat
    • zu prüfen, ob die beanstandeten Zahlungen auch vor und nach dem durch das Revisionsamt geprüften Quartal II-2019 gezahlt wurden und wie hoch der hierfür aufgewendete Gesamtbetrag gewesen ist.
    • zu prüfen, ob bei der betroffenen den Fraktionen weitere Gehaltsbestandsteile oder gar Anstellungsverhältnisse (auch geringfügiger Art) am Personalamt vorbei gezahlt bzw. begründet wurden.

3. Der Arbeitskreis „Fraktionsfinanzierungsbestimmungen“ auf Ebene des Revisionsausschusses wird gebeten, seine Arbeit fortzusetzen und entsprechende verbindliche Bestimmungen zu erarbeiten. Ihre Anwendung soll ab dem 01. Januar 2023 gelten.

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