Änderungsantrag der CDU-Fraktion für die Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2022 zur TO IV, TOP 1 „22-F-63-0060 Revisionsbericht 20-16-019 Nachweis über die Verwendung der Fraktionsmittel für 2017 – 2019“ zum Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und Volt vom 29.06.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
- Unverändert.
- dass
bei einer Fraktionmassive Beanstandungen seitens des Revisionsamtes bestehen und die Aspekte Dienstwagen, Anmietung externer Büroflächenbei einem Angestellten der Fraktionundeinen erheblicheZuschuss füreineprivate Lebensversicherung (ohne Beteiligung des Personalamtes) betreffen. Darüber hinaus war die Geschäftsführung auch bei Zahlungen an sich selbst alleine zeichnungsberechtigt. - dass
bereits dieeine in Wahlkampfzeiten erschienene Fraktionszeitung einer Fraktion seitens des Revisionsamtes beanstandet worden ist, wenngleich das Rechtsamt diese nicht rügte. - Unverändert.
- Unverändert.
- Der Magistrat wird gebeten,
- die ordnungsgemäße steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung und grundsätzliche Zulässigkeit
der in Rede stehenden Zahlung an einen Fraktionsmitarbeiteraller Fraktionsmitarbeiter zu prüfen.da der Beitrag zur privaten Lebensversicherung ohne Kenntnis und Einbindung des Personalamtes direkt von der Fraktion ausgezahlt worden ist. - darzulegen, ob die Anmietung von
einesBüroraumen (inkl. anteiligen Kosten für Küche, Bad und Garage)in einer privaten Wohnung eines Fraktionsmitarbeiters angesichts dessen vereinbarter Home-Office-Tätigkeit an lediglich einem Wochentageinen Verstoß gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln darstellt. - darzulegen, ob die Bereitstellung eines Leasingfahrzeuges
für einen Fraktionsmitarbeitersangesichts des kommunalen Wirkungskreise Wiesbaden vom Grundsatz her zulässig ist und falls dies bejaht wird, ob Ausstattung und Kilometerleistung den Grundsätzen der wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln entsprechen sollten. - zu prüfen, ob seitens der Fraktion Ansprüche
gegen den Mitarbeiterbestehen,weilwenn die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung und der Listenpreis nicht eingehaltenwurdenwerden.und ob die Fraktion diese Ansprüche gegenüber dem Mitarbeiter durchgesetzt hat zu prüfen, ob die beanstandeten Zahlungen auch vor und nach dem durch das Revisionsamt geprüften Quartal II-2019 gezahlt wurden und wie hoch der hierfür aufgewendete Gesamtbetrag gewesen ist.- zu prüfen, ob bei
der betroffenenden Fraktionen weitere Gehaltsbestandsteile oder gar Anstellungsverhältnisse (auch geringfügiger Art) am Personalamt vorbei gezahlt bzw. begründet wurden.
- die ordnungsgemäße steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung und grundsätzliche Zulässigkeit
3. Der Arbeitskreis „Fraktionsfinanzierungsbestimmungen“ auf Ebene des Revisionsausschusses wird gebeten, seine Arbeit fortzusetzen und entsprechende verbindliche Bestimmungen zu erarbeiten. Ihre Anwendung soll ab dem 01. Januar 2023 gelten.