Wiedereinführung der Ferienkarte unter Corona-Bedingungen

Laut einer Forsa-Umfrage sind knapp 60% der unter 10-jährigen Kinder keine sicheren
Schwimmer. Um dem entgegenzuwirken sind qualifizierte Schwimmkurse unerlässlich. Der
Besuch von Schwimmbäder allein lässt Kinder nicht zu sicheren Schwimmern werden.
Damit Kindern aus einkommensschwächer gestellten Familien Schwimmbäder der Besuch
erleichtert wird, stehen bisher unterschiedliche Instrumente, wie sie in der Wiesbadener
Familienkarte und Ferienkarte zu sehen sind, zur Verfügung. Eine Stigmatisierung findet hier nicht
statt und sollte auch in Zukunft tunlichst vermieden werden.
Wiesbadener Familien mit mindestens drei Kindern unter 18 Jahren, Alleinerziehende mit Kindern
bis 18 Jahren und Empfänger von Arbeitslosengeld-II, Wohngeld und Kinderzuschlag mit Kindern
bis 18 Jahren und Familien, mit einem oder mehreren Pflegekindern, haben die Möglichkeit die
Wiesbadener Familienkarte über das Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Jugendarbeit/Familienkarte

  • zu beantragen. Durch die Vorlage der Familienkarte erhalten die Karteninhaber 50 % Ermäßigung
    u.a. in den Schwimmbädern Kleinfeldchen, Freibad Kallebad, Hallenbad Kostheim, Freibad
    Maaraue, Freizeitbad Mainzer Straße, auf Familienangebote mit dem Logo Familienkarte,
    Veranstaltungen bei Künstlern, auf Schauspielkurse, Selbstbewusstseins- und Motivationstraining
    und vielen weiteren Aktivitäten.
    Die Wiesbadener Ferienkarte konnte bis 2019 von allen Wiesbadener Schülerinnen und Schülern
    (ohne Altersbegrenzung), Auszubildenden, Berufsschülerinnen und Berufsschülern und
    Arbeitslosen bis einschließlich 18 Jahre in den Filialen der Nassauischen Sparkasse gegen ein
    Entgelt i.H.v. 26,00 € erworben und genutzt werden. Die Inhaber eines hessenweiten
    Schülertickets oder der CleverCard haben die Ferienkarten zum vergünstigten Preis von 10,00 €
    erhalten.
    Mit der Ferienkarte konnten die Karteninhaber in der Vergangenheit auch kostenlos die Busse und
    Bahnen des RMV nutzen und so viele Frei- und Hallenbäder besuchen. Es gab aber auch
    zahlreiche Vergünstigungen im Freizeitbereich. Die Ferienkarte wurde zuletzt im Mai 2019
    ausgegeben.
    Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
    I. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich für ein zusätzliches,
    coronabedingtes Ferienangebot für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien 2021 aus. Dieses
    soll – soweit möglich – beinhalten:
    a) Die Reaktivierung der Wiesbadener Ferienkarte
    b) Angebote für qualifizierten Schwimmunterricht
    c) Kostenlosen Zugang zu den o.g. Schwimmbädern
    Der Magistrat wird gebeten:
    II. zu prüfen und bis zum nächsten Sitzungszug zu berichten,
  1. ob und wie die Wiesbadener Ferienkarte kurzfristig im Jahr 2021 und unter pandemiebedingten
    Rahmenbedingungen reaktiviert werden kann.
  2. welche Möglichkeiten Kinder aus einkommensschwachen Familien haben, um einen
    qualifizierten Schwimmunterricht zu besuchen und wie ein entsprechendes Angebot in den
    bestehenden Programmen etabliert werden kann.
  3. wie hoch die Kosten für die Reaktivierung der Ferienkarte sind.
  4. wie hoch die Kosten sind, wenn Kinder bis einschließlich 18 Jahre dauerhaft kostenlosen
    Zugang zu den o.g. Schwimmbädern erhalten.
  5. ob folgende Positionen bei der Finanzierung der Maßnahmen Berücksichtigung finden können
    und die dort zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind:
    a. 75.000 € Ferienkartenbudget (Dez. VI) für die kostenfreien Schwimmbäder.
    b. Freie Projektmittel Kultur (Dez. III) für das kulturelle Angebot, das bisher Bestandteil der
    Ferienkarte war.
    c. Mittel für das 365 €-Ticket (Dez. V) für kostenfreie Nutzung der Busse.
    d. Allgemeine Finanzwirtschaft für das Angebot der Schwimmkurse und weiterer Freizeitaktivitäten
    im Rahmen der Ferienkarte.
    III. darüber hinaus zu prüfen und zu berichten:
  6. welches zusätzliche altersgerechte Ferienangebot für Kinder und Jugendliche unter 18
    Jahre unter Berücksichtigung der coronabedingten Rahmenbedingungen in 2021 vergünstigt
    angeboten werden kann;
  7. ob und wie die Familienkarte zu einer echten Teilhabekarte ab 2022 ausgebaut werden
    kann;
  8. wie hoch die jeweiligen Kosten sind

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