Ungleichbehandlung beim Erntedankfest statthaft?

Das Erntedankfest und das Stadtfest finden zwar zeitgleich statt, die Auflagen unterscheiden sich jedoch elementar. Ist den Teilnehmern des Stadtfestes die Nutzung von Plastik grds. nicht verboten, ist dies auf dem Erntedankfest strikt untersagt. Das Umweltamt wies in einem Schreiben vom 4. Mai 2022 darauf hin, dass auf dem Erntedankfest „vollständig auf Plastik verzichtet wird. Produkte, die vollständig in Plastik verpackt sind, sind untersagt“. Laut telefonischer Aussage seien davon auch wiederverwendbare Verkaufsgefäße und Produktschutzmaterialien umfasst. Selbst dann, wenn ein Pfandgeld darauf erhoben werden würde. Dieses Schreiben verunsichert sowohl die teilnehmenden Landwirte, als auch die teilnehmenden Vereine. Es ist schlicht nicht möglich, den frischen Apfelmost in 5-Liter bzw. 10-Liter-Glasflaschen abzufüllen und sicher zum Erntedankfest zu transportieren. Dies betrifft auch Imker, die ihren Honig bereits in Quetschgefäßen aus Plastik oder in Gläser mit Plastikdeckel abgefüllt haben.

Auf Nachfrage wurde vom Umweltamt mitgeteilt, dass die Marktsatzung gelte und die dortigen Vorschriften zu beachten seien. Dies verwundert gleichermaßen, denn in der Öffnungsklausel ist das Erntedankfest nicht aufgeführt. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Marktsatzung nicht gilt und die erweiterten Auflagen aus dem Umweltamt stammen. Insgesamt entsteht in der Außenwirkung der Eindruck, dass den Vereinen/Landwirte, die Teilnahme durch bürokratische Hürden erschwert wird.

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass das Erntedankfest bereits im September stattfindet und die Standbetreiber und Teilnehmer Planungssicherheit brauchen.

Der Ausschuss wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten

  1. wie viele Standbetreiber nach Erhalt des Schreibens Kontakt mit dem Umweltamt aufgenommen haben?
  2. wieso den Standbetreibern beim diesjährigen Erntedankfest strengere Vorschriften als in den vergangenen Jahren auferlegt werden?
  3. wieso bereits produzierte Plastikgefäße, wie Honiggläserdeckel, Apfelmostkanister und ähnliche wiederverwendbare Gefäße nicht mehr verwendet werden dürfen?
  4. ob dem Umweltschutz wirklich Rechnung getragen wird, wenn diese Gefäße unbenutzt vernichtet werden?
  5. ob eine derartige Ungleichbehandlung statthaft und im Sinne der Landeshauptstadt ist?

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