Übersicht der kulturhistorischen Werke im Rathaus

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 14.07.2022 beschlossen, das Wiesbadener Rathaus zu sanieren. Das „Neue Rathaus“ ist als Einzelkulturdenkmal geschützt und ist in seiner heutigen Gestalt ein Produkt aus drei Bau- bzw. Sanierungsphasen: Dem 1887 nach Plänen von Georg von Hauberrisser errichteten Ursprungsbau im Stile der Neorenaissance, dem von Eberhard Finsterwalder geleiteten Wiederaufbau des teilzerstörten Gebäudes von 1951 und der Generalsanierung der Jahre 1987-89.

Im Inneren des Rathauses befinden sich zahlreiche Werke der Bildenden Kunst, des Kunsthandwerks und des Kunstgewerbes, die die wechselhafte Geschichte des Gebäudes und der Stadt dokumentieren. Hierzu zählen auch Objekte und Werke, die ursprünglich für das Rathaus geschaffen wurden, zwischenzeitlich aber an andere Orte verbracht wurden (z.B. das Gemälde „Blick auf Wiesbaden“ von Karl Otto Hy aus dem einstigen Magistratssitzungssaal) oder deren Verbleib unbekannt ist (z.B. das Gemälde „Blumenkorso vor dem Alten Kurhaus“ von Adalbert von Rößler aus dem einstigen Stadtverordnetensitzungssaal). Es mangelt an einer Übersicht dieser kulturhistorisch bedeutenden Zeitzeugnisse, aufgrund derer die Neueinrichtung des Rathauses nach dessen Sanierung erfolgen könnte. Es bedarf einer Inventur dieser Gegenstände, um künftig eine dem Bau entsprechende, kulturhistorisch fundierte Ausstattung zu gewährleisten.

Zudem wird sich mit der bevorstehenden Sanierung das Rathaus – vor allem im Inneren – zum vierten Mal in seiner Geschichte stark verändern. Aus diesem Grund sollten die Planungen schon jetzt die Einbeziehung neuer Werke der Kunst berücksichtigen, damit im Haus der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt auch das kulturelle Schaffen der Gegenwart einen Platz findet.

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. eine möglichst vollständige Übersicht der kulturhistorischen Werke (Kunstwerke, historisches Mobiliar, Werke des Kunsthandwerks und des Kunstgewerbes usw.) zu recherchieren und zu erstellen, die sich aktuell im Rathaus oder im Besitz der Stadt befinden. Diese Übersicht sollte – soweit bekannt – auch Angaben wie das Herstellungs- oder Erwerbungsjahr, die aktuelle und/oder ursprüngliche Nutzung, den/die Hersteller/in bzw. Künstler/in sowie den Erhaltungszustand enthalten.
  2. im Zuge der geplanten Sanierung die künftige Verwendung der unter 1.) aufgeführten Objekte zu prüfen und zu gegebener Zeit darüber zu berichten.
  3. zum Zwecke der Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur zu gegebener Zeit eine Kommission einzurichten, die neue Werke für das sanierte Rathaus beauftragt und/oder auswählt.

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