Sanierung Rathaus – Vorstellung der Vorplanungen“

In der Sitzungsvorlage zur Sanierung des Rathauses werden vier Ausbauvarianten vorgestellt. Der Kostenrahmen reicht dabei bis 81 Mio. Euro. Die günstigste Variante 1 mit dem Titel „Sicherer Betrieb“ (Haustechnik, Elektro und Brandschutz) und „Optische Renovierung“ hat einen aktuellen Kostenrahmen von 59 Mio. Euro. Variante 2b mit einem Kostenrahmen von 76 Mio. Euro wird in der Sitzungsvorlage bevorzugt.

In der derzeitigen Haushaltssituation ist die Umsetzung jeder der vier Varianten für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer darzustellen, da die Sanierung des Rathauses für sie keinen nennenswerten Mehrwert hat. Es gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, dass die Stadtverordneten mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nachhaltig und sparsam haushalten, um Steuererhöhungen und Verteuerungen vermeiden zu können und eine generationengerechte Finanzierung sicherzustellen. Einzig die Sanierung im Rahmen einer Variante, die nur die zwingend notwendig gesetzlichen Maßnahmen enthält, wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der aktuellen schwierigen Haushaltssituation vertretbar. Während der Sanierung ist besonders auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses zu achten. Es soll sichergestellt werden, dass ihnen angemessene Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten

  1. die Erstellung einer weiteren Variante für die Sanierung des Rathauses zu beauftragen, die nur die zwingend notwendigen gesetzlichen Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung und des Brandschutzes sowie die barrierefreie Erreichbarkeit des Rathauses, beinhaltet. Alle optischen Maßnahmen der Variante 1 und die darüberhinausgehenden Maßnahmen der 2 und 3 sollen nicht Bestandteil der Variante sein.
  2. zu prüfen und berichten, ob durch diese neue Variante auf eine Anmietung  und Ertüchtigung des Atrium-Hauses verzichtet werden kann, falls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zumindest teilweise) während der Sanierungsmaßnahmen im Rathaus weiter arbeiten können. Dabei soll beachtet werden, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Teilertüchtigung des Gebäudes angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
  3. zu prüfen und berichten, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses, falls sie auch bei dieser neuen Variante während der Sanierungsmaßnahmen aus dem Rathaus ausziehen müssen, statt der Anmietung und der Ertüchtigung des Atrium-Hauses ihre Tätigkeit im Homeoffice bzw. mobilen Arbeiten verrichten könnten bzw. ob für sie die Möglichkeit besteht, in anderen städtischen Ämtern oder Immobilien in städtischer Hand einen vorübergehenden angemessenen Arbeitsplatz bekommen zu können. Im Hinblick auf eine nun mögliche Quote von 50 % Homeoffice bzw. mobilen Arbeitens in der Stadtverwaltung und einer immer weiter verbreiteten Möglichkeit des Desk Sharing, müsste in den Ämtern der Stadtverwaltung ausreichend Platz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses, die nicht selbst im Homeoffice oder mobilen Arbeiten arbeiten, bestehen.
  4. zu prüfen und berichten, ob zusätzlich für die Ämter ein Finanztopf für coworking gebildet werden kann. Die Ämter könnten neben dem Arbeiten im Homeoffice bzw. mobilen Arbeiten z. B Teammeetings in coworking-spaces abhalten. Es ist zu prüfen, ob diese Maßnahme kostengünstiger als die Anmietung und Ertüchtigung des Atrium-Hauses ist.

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