Rückkehr zum regulären Fahrplan der Linien 1, 2, 4, 8 und 14

Seit dem 18. März 2022 gilt im Liniennetz von ESWE Verkehr eine Fahrplanreduktion. Für die Linien 1, 4, 8 und 14 gilt der Ferienfahrplan. Die Fahrten der Linie 2 entfallen vollständig. Diese Reduktion gilt, laut der letzten Mitteilung der ESWE Verkehr, bis zum Beginn der hessischen Schulferien. Weiter wird in der Mitteilung ausgeführt, dass es noch nicht feststeht, wie es nach den Sommerferien weitergeht. Als Gründe für die Reduktion wird vorgebracht, dass neben dem sich zwar entspannenden pandemiebedingten Krankenstand auch die Auswirkungen des „9-Euro-Tickets“ eine Reduktion erfordern. Weiter fehlen ESWE-Verkehr aktuell mindestens 30 Fahrer.

Die Linie 2 ist eine reine „Schülerlinie“, die morgens und mittags wenige Fahrten von und nach Sonnenberg und Klarenthal anbietet. Diese Fahrten entfallen nun vollständig, während es bei den Linien 1, 4, und 8 in dem Zeitraum 7 bis 8 Uhr zu einer Reduzierung der Fahrten kommt. Ebenfalls kommt es auf dem Linien-Duo 4 und 14 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr zu Reduzierungen.

Der Ausschuss für Mobilität wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten mit ESWE Verkehr Kontakt aufzunehmen und zu berichten,

  1. wie der Planungsstand von ESWE Verkehr bzgl. der Einschränkungen auf den Linien 1, 2, 4, 8 und 14 für den Zeitraum nach den hessischen Sommerferien ab dem 05.09.2022 ist?
  2. ob der Fahrplan, der vor dem 18. März 2022 gegolten hat, für alle Linien wieder Anwendung findet oder ob die Reduktionen auf diesen Linien weiter bestehen werden?
  3. ob generell die Möglichkeit besteht, andere Kürzungen im Linienplan vorzunehmen, die keine Auswirkungen für die Kernzeiten des Schulverkehrs haben?

ob die Möglichkeit besteht, die Linie 2, wie auch bereits auf anderen Linien umgesetzt (beispielsweise sei hier die Linie 18 genannt), als Zubringerlinie zu nutzen? Der Fahrtweg könnte zum Beispiel vom Hofgartenplatz bis zur Kirchgasse und vom Luisenplatz bis zum Hofgartenplatz führen. Von und nach Klarenthal könnte der Fahrtweg von der Graf-von-Galen-Straße zur Wilhelmstraße und von der Kirchgasse zur Graf-von-Galen-Straße führen.

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