Ortsbeiräte bei Aufstellung des Haushaltsplanes angemessen beteiligen

Mit Schreiben vom 15. Februar 2023 hat der Kämmerer die Ortsbeiräte darüber informiert, dass bis zum 31. März 2023 die Anmeldungen der Ortsbeiräte zur Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen 2024/2025 bei der Kämmerei eingegangen sein müssen. Durch den unterschiedlichen Verwaltungsgang in den einzelnen Ortsverwaltungen ist dieses Schreiben teilweise erst zwei Wochen später, am 28. Februar 2023, an die Ortsvorsteher weitergeleitet worden. Die dadurch sehr kurzfristig entstandene Frist stellt die ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte – insbesondere in den großen Stadtbezirken – vor große Schwierigkeiten.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, die Frist zur Vorlage der Maßnahmen der Ortsbeiräte für den Doppelhaushalt 2024/2025 bis zum 30. April 2023 zu verlängern.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert