Längere Lohnfortzahlung bei Prokuristen der ESWE Verkehr?

Aktuell soll es laut unseren Informationen bei ESWE Verkehr eine Regelung geben, die besagt, dass Prokuristen nicht nur die gesetzlich geregelten sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten, sondern, dass durch den Aufsichtsrat von ESWE Verkehr eine Lohnfortzahlung für sechs Monate beschlossen wurde.

Konkret geht es dabei um die Jahre 2018 – 2019 in denen wohl der Aufsichtsrates einem Vorschlag des damaligen Geschäftsführers Zemlin gefolgt sein soll, um eine solche spezielle Vereinbarung zu genehmigen.


Wir bitten den Magistrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist es richtig, dass eine solche Vereinbarung bei ESWE Verkehr aktuell vorhanden ist?

Wenn ja, warum wurde eine solche Vereinbarung beschlossen, gab es hierfür einen konkreten Grund? Wenn ja, welchen?

  • Ist es richtig, dass der Vorschlag vom damaligen Geschäftsführers Zemlin an den Aufsichtsrat herangetragen wurde, wenn ja, mit welcher Begründung?
  • Sollte eine solche Vereinbarung bestehen, wie steht dann der Magistrat dazu, vor allem im Zusammenhang mit der aktuellen Lage bei der ESWE Verkehr?
  • Wird der Magistrat den Aufsichtsrat gegebenenfalls auffordern die Vereinbarung zu überprüfen und unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten zu beenden?

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