Kosten und politische Schäden der Causa Hinninger

In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024 wurde beschlossen den Fall Hinninger und Landeshauptstadt Wiesbaden gegen Wilhelmy nicht mehr weiterzuführen, bzw. von Seiten der Landeshauptstadt keine Berufung gegen das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes einzulegen.

Die Aussichten auf Erfolg einer zu beantragenden Berufung wurden von Seiten der Stadt hier offenbar so gering eingeschätzt, dass es nicht sinnvoll erschien weitere Kosten durch Gerichtsprozesse und Anwälte zu generieren, obwohl dies in vorherigen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung noch so beschlossen worden war.

Da die Stadt und Frau Hinninger das Urteil des Gerichtes nun anerkennen, stellen sich die Fragen nach den rechtlichen und politischen Konsequenzen und nach den Kosten des gesamten Verfahrens bis dato.

Eines ist wohl bisher sicher, der verheerende schlechte Eindruck in der Öffentlichkeit hat enorm zur PolitikerInnen-Verdrossenheit auch in Wiesbaden beigetragen. 

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1.     Wie hoch sind die Gesamtkosten des Prozesses einschließlich Anwaltskosten aller Parteien (3 Anwälte und Gerichtskosten) für die Landeshauptstadt Wiesbaden? Wir bitten um eine detaillierte, aufgeschlüsselte Auflistung der Kosten der einzelnen Anwälte und der Gerichtsgebühren.

2.    Welche politischen Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für die Landeshauptstadt Wiesbaden? Wie hoch schätzt der Magistrat den politischen und moralischen Schaden dieses Vorganges ein? Was sagt der Magistrat dazu, dass die jetzt amtierende Bürgermeisterin in mindestens zwei Fällen wissentlich die Unwahrheit gesagt hatte und gemäß Verwaltungsgericht „Erinnerungslücken“ aufwies?

3.  Wie hoch war der Zeitaufwand für die Verwaltung insbesondere vom Rechtsamtes, von Amt 16 und vom Hausmeister im nachgestellten Tagungsraum im Bürgerhaus Erbenheim?

4.   Wie hoch sind die gesamten Kosten für den Steuerzahler aus Gehalts- und Altersversorgungsbezügen in den 7 Monaten, in denen Frau Hinninger rückwirkend keine gewählte Umwelt- und Wirtschaftsdezernentin war? Wird es Rückforderungen von Seiten der Stadt geben? Wenn nein warum nicht? Wir bitten um eine detaillierte, aufgeschlüsselte Auflistung der Kosten getrennt nach Gehalt und Zahlung der Pension-Versorgung der einzelnen Monate.

5.  Wer führt derzeit die Funktion des Umwelt- und Wirtschaftsdezernenten aus? Wann wurde das im Magistrat wie beschlossen oder festgelegt? Wird es für diesen Bereich eine Neuwahl geben? Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche beamtenrechtlichen Konsequenzen hat dieses Urteil insgesamt für Frau Hinninger? Falls es keine hat, warum nicht?

7.  Was gedenkt der Magistrat zukünftig zu tun um solche rechtswidrigen Wahlen abzuwenden?

8.  Wie schätzt der Magistrat das Präjudiz mit Leitbildfunktion für künftige Rechtsfälle und Wahlen für Wiesbaden und alle Kommunen des Landes Hessen ein?

9.  Wie bewertet der Magistrat diesen gesamten Vorfall gegenüber der Öffentlichkeit? 

     Wird es eine offizielle öffentliche Erklärung dazu geben. Wenn Ja, wann? Wenn Nein, warum nicht?

10. Wie schätzt der Magistrat politisch und moralisch den selbst verursachten Beitrag zur PolitikerInnen-Verdrossenheit ein? Was gedenkt der Magistrat zukünftig besser zu machen, damit eine solche politisch und rechtliche Blamage nicht mehr vorkommen kann?

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