Seit 2018 ermöglicht das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz den hessischen
Kommunen, eigene Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen. Durch eine derartige Satzung
erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber z.B. auch die Presse den Anspruch auf
Zugang zu in der Wiesbadener Stadtverwaltung vorhandenen Informationen, sofern sie keine
Geheimsachen oder personenbezogene Daten betreffen. Städte wie z.B. Kassel haben bereits
erfolgreich von dieser Opt-In-Regelung Gebrauch gemacht. Mit dem Beschluss einer
Informationsfreiheitssatzung würde auch die Landeshauptstadt Wiesbaden einen großen Schritt zu
einer transparenten Stadtverwaltung machen.
In Wiesbaden wird der Erlass einer Informationsfreiheitssatzung bereits seit fast zehn Jahren
diskutiert. Mehrfach haben die verschiedenen zuständigen Ausschüsse geplant, ein ExpertenHearing über das Thema durchzuführen: Der erste Beschluss hierzu stammt aus 2012. Dennoch
ist ein derartiges Hearing bisher nicht zustande gekommen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Der Magistrat wird gebeten, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten
und diesen gemeinsam mit einer Bezifferung des Personal- und Sachmittelbedarfs den
städtischen Gremien bis zu den Haushaltsberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen. - Bei der Erarbeitung sollen insbesondere die Gestaltung eines möglichst vollständig
digitalen Prozesses bei der Stellung, Bearbeitung und Beantwortung der Anträge sowie
eine weitgehende Kostenfreiheit für Antragsteller bei wenig komplexen Anträgen
berücksichtigt werden. - Unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung strebt die Landeshauptstadt Wiesbaden
an, zukünftig möglichst viele Informationen proaktiv öffentlich und über offene Schnittstellen
einfach zugänglich zu machen. - Die Durchführung der mehrfach beschlossenen Expertenanhörung – unter Einbeziehung
von Kommunen, die bereits Erfahrungen mit Informationsfreiheitssatzungen gesammelt
haben – wird im 2. Halbjahr 2021 angestrebt, steht der Vorlage des Satzungsentwurfs
jedoch nicht entgegen.